Freising – Sein Schicksal hat viele Leser unserer Zeitung bewegt: Imtiaz A. ist vor Kurzem während eines Behördengangs in Freising festgenommen worden. Der gut integrierte Asylbewerber sollte in sein Heimatland Pakistan abgeschoben werden. Trotz Corona-Krise. Weil alle internationalen Flüge gestrichen und damit keine Abschiebungen möglich sind, musste er im Gefängnis ausharren – 38 Tage lang. Jetzt ist er frei.
„Am Mittwochabend wurde Imtiaz aus der JVA Erding entlassen“, berichtet seine Betreuerin, die namentlich nicht genannt werden möchte. Zuvor hatte das Landratsamt die Aufhebung der Abschiebehaft angeordnet. Zu seinem Fall liegt unserer Zeitung noch kein Schreiben vor, dafür aber zu einem parallel von der Behörde abgewickelten Fall eines anderen Pakistaners. Da wird die Beendigung der Haft mit der Stornierung des Fluges begründet. Weiter heißt es, „dass es nicht absehbar ist, wann Rückführungsmaßnahmen wieder stattfinden werden. Daher ist der Betroffene umgehend aus der Abschiebungshaft zu entlassen.“ Dasselbe dürfte für A. gelten.
Wie berichtet, hat das Landratsamt den 25-Jährigen am 16. März festnehmen lassen, obwohl der gut integriert war, seit über einem Jahr am Flughafen gearbeitet hatte und sich strafrechtlich nichts zuschulden hat kommen lassen. Auch die Beschaffung eines von der Behörde geforderten Passes aus Pakistan hatte Imtiaz A. bereits in die Wege geleitet. Flüchtlingsbetreuer und Anwälte kämpften um ihn, wiesen auf die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme hin angesichts der Corona-bedingten Aussetzung von Abschiebungen. Laut Bundesgerichtshof ist Haft „auf Vorrat“ nicht statthaft.
Dem hat sich das Landratsamt nun gebeugt. Seine Freiheit kann Imtiaz A. noch nicht genießen. Die Haft hängt nach. „Er ist sehr durch den Wind“, berichtet seine Betreuerin. „Es ist spürbar, wie groß die psychische Belastung für ihn war. Immer wieder kommen ihm Bilder aus der Haft in den Kopf.“ Dazu kommt die Angst vor Corona. In seiner Unterkunft befinden sich laut Landratsamt zwei Infizierte. Vor allem aber droht immer noch die Abschiebung. „Die Haft hat uns zurückgeworfen“, berichtet seine Betreuerin. A. brauche erst mal wieder eine Arbeitsgenehmigung. Auch sein Arbeitgeber müsse kontaktiert werden. Hinzu kommen die Anwaltskosten. Möglich, dass er auch die Haftkosten selbst tragen muss. Sein Anwalt will klären, ob die lange Haft rechtswidrig war.
Für Dieter Müller vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst, der Flüchtlinge in Abschiebehaft betreut, steht fest, dass schon vor zwei, drei Wochen absehbar war, dass eine Abschiebung nach Pakistan nicht möglich ist. „Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst in der JVA Erding konnten zumindest rasch Unterlagen und Unterschriften für den Anwalt eingeholt werden.“ Müller denkt aber auch auch an die Schicksalsgenossen des 25-Jährigen. „Nach meiner Kenntnis sind derzeit in Eichstätt noch zwei Personen inhaftiert, in Erding fünf: Wir arbeiten weiter darauf hin, dass die Abschiebungshaft leer wird.“