Um Alleinerziehende zu entlasten, können ab heute auch Kinder in die Notfallbetreuung, bei denen nur ein Elternteil in einem systemkritischen Beruf arbeitet. Die notwendigen Formulare seien online abrufbar, teilte das Familienministerium mit. Unterrichtende Lehrer, Steuer- und Rechtsberater sowie Seelsorger haben nun ebenfalls Anspruch auf Notbetreuung. Voraussetzung sei aber, dass das Kind nicht von einer volljährigen Person im Haushalt beaufsichtigt werden könne. lby