München/Fürstenfeldbruck – Die Corona-Soforthilfe als lebensrettende Maßnahme für Unternehmen war den jüngsten und damit schwächsten Firmen bisher vorenthalten; alle, die erst dieses Jahr gegründet wurden, waren davon ausgeschlossen. Doch nun wurde die Regel angepasst: „Künftig können auch Unternehmen, die zwischen dem 31. Dezember 2019 und dem 10. März 2020 gegründet wurden, Corona-Soforthilfe beantragen“, erklärte eine Sprecherin des bayerischen Wirtschaftsministeriums auf Anfrage unserer Zeitung.
Eine Lockerung, die bitter nötig war, erklärt Peter Heitzer, Automechaniker aus Schöngeising (Kreis Fürstenfeldbruck). Mit 55 Jahren hat sich Heitzer den Traum von der eigenen Werkstatt erfüllt. Monatelang hat er darauf hin gearbeitet, am 27. Februar gründet er sein Unternehmen, am 16. März öffnet die Werkstatt ihre Tore – und just genau an diesem Tag ruft Bayern wegen Corona den Katastrophenfall aus. Seitdem sitzt Heitzer in seiner geöffneten Autowerkstatt und wartet auf Kunden. Vergeblich. Dabei hatte er extra den Namen und die Stammkundschaft der Werkstatt, bei der er zuvor angestellt gewesen war, offiziell übernommen. „Doch die Kunden bisher kann ich an einer Hand abzählen“, sagt Heitzer. Schließlich darf man in Bayern die Wohnung nur noch mit triftigem Grund verlassen, ob ein Werkstattbesuch dazu gehört, ist Abwägungssache; erlaubt ist nur eine „erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur“, so der ADAC.
Dass die Einnahmen also erst einmal ausbleiben, wird Heitzer schnell klar. Er beantragt erst die bayerische Soforthilfe, dann die bundesweite – und bekommt harsche Absagen, und zwar nur wegen des Zeitpunkts seiner Gründung. Er versucht, einen Kredit bei der Bank zu bekommen, doch obwohl er keinen Cent Schulden hat, wird er abgewimmelt, sein Businessplan wird als „fiktives“ Zahlenspiel abgetan.
Heitzer ist schockiert. Er ruft bei verschiedenen Ministerien an, redet mit Hinz und Kunz, und erfährt, dass er durch eine Art Raster fällt – und dass es anderen genauso ergeht wie ihm. „Es betrifft wirklich so viele, die genau dasselbe Problem haben wie ich“, sagt Heitzer. „Wir wurden einfach im Stich gelassen.“ Er beschließt, dass sich einer wehren muss, und wendet sich schließlich an unsere Zeitung.
Über die plötzliche Änderung der Regelung ist er zwar froh, bleibt aber skeptisch. Denn noch kann die Hilfe aus technischen Gründen nicht beantragt werden, das Ministerium bittet um Geduld. Sobald die Antragsstellung möglich ist, werde dies auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht. „Insgesamt dauert das doch auch wieder ein oder zwei Monate“, ärgert sich Heitzer. Die hat er aber nicht. Er hat sein gesamtes Erspartes in die Werkstatt investiert, nun reicht sein Geld noch etwa vier Wochen. Dann, wenn die Ausgangsbeschränkungen gelockert werden, könnte es vielleicht einen Andrang in den Werkstätten geben, vermutet Heitzer. „Aber ich weiß nicht, ob ich bis dahin noch eine Werkstatt habe.“ NINA PRAUN