Der Corona-Fahrplan: Was wann wieder erlaubt ist

von Redaktion

Ab heute sind alle Geschäfte offen – Schulbeginn für weitere Klassen

München – Am 6. Mai wurde in Bayern die allgemeine Ausgangsbeschränkung aufgehoben, seitdem wird das öffentliche Leben im Freistaat schrittweise hochgefahren. Seit dem 8. Mai ist es gestattet, neben der Familie auch Personen eines weiteren Hausstandes zu treffen. Seit dem 9. Mai dürfen Patienten in Kliniken und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen von einer fest registrierten Kontaktperson Besuch erhalten. Ab heute treten in weiteren Bereichen einige Lockerungen in Kraft. Ein Überblick:

. Handel und Dienstleistungen: Alle Geschäfte, Kaufhäuser, Möbelmärkte und Dienstleistungsbetriebe dürfen öffnen. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche mit 800 Quadratmeter wird aufgehoben. Masken sind verpflichtend. Für die Anzahl der Kunden gilt: maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter bestimmten Auflagen wieder öffnen.

. Schulen: Ab heute beginnt der Präsenzunterricht für die Vorabschlussklassen der weiterführenden Schulen. In den Gymnasien sind das die 11. Klassen, in den Realschulen die 9. Klassen und in den Mittelschulen die 8. Klassen. Auch die Grundschüler der 4. Klassen dürfen wieder in die Schule. Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht auf die Schüler der 5. und 6. Klassen an den Gymnasien und Realschulen, der 5. Klassen an den Mittelschulen und der 1. Klassen an den Grundschulen erweitert werden. Großteils werden Klassen halbiert oder gedrittelt, teilweise gibt es auch gestaffelten Unterrichtsbeginn. Nach den Pfingstferien haben auch die Schüler aller weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel wieder Unterricht in der Schule.

. Kindertagesbetreuung: Die Notbetreuung in Krippen, Kindergärten und Tagesstätten wird erweitert. Ab heute dürfen auch Kinder mit oder mit drohender Behinderung in die Einrichtungen. Gleiches gilt für Kinder mit Förderbedarf oder besonderem erzieherischen Bedarf und für Kinder von studierenden Alleinerziehenden. Hortkinder der 4. Klassen können an den Tagen, an denen sie in der Schule sind, den Hort besuchen. Bereits zum 6. Mai wurden die Spielplätze eröffnet und die private Kinderbetreuung in festen Kleingruppen von maximal drei Familien erlaubt.

. Fahr- und Musikschulen: Fahr- und Musikschulen dürfen unter Auflagen wieder geöffnet werden. An den Fahrschulen gilt für die Praxis eine Maskenpflicht. An den Musikschulen ist nur Einzelunterricht gestattet. Der darf aber auch zuhause stattfinden.

. Freizeit: Botanische Gärten und Tierparks dürfen wieder aufmachen, allerdings nur die Außenanlagen und ohne Streichelzoo. Ebenso öffnen dürfen Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten. Für das Besucher-Aufkommen gilt die 20-Quadratmeter-Regel.

. Sport: „Kontaktfreier Individualsport mit Abstand“ wird wieder zugelassen. Das bayerische Innenministerium zählt hier folgende Sportarten auf: Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) und Flugsport.

. Gastronomie: Wirte müssen sich noch eine Woche gedulden. Ab dem 18. Mai dürfen sie im Außenbereich bis 20 Uhr ihre Gäste bewirten –in Biergärten oder mit Tischen vor der Tür. Am 25. Mai dürfen Wirtschaften und Restaurants auch innen öffnen. Sperrstunde ist dann 22 Uhr. Die Auflagen: Abstand zwischen den Tischen, Begrenzung der Gästezahl und Maskenpflicht für Kellner und Küchenpersonal. Gäste sollen beim Betreten und Verlassen und beim Gang auf die Toilette Masken tragen, am Tisch selbst nicht.

. Hotels: Laut des von Ministerpräsident Markus Söder vorgestellten Bayern-Fahrplans ist für Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze eine Öffnung ab dem 30. Mai möglich. Angedacht sind zu diesem Zeitpunkt auch Lockerungen für weitere Angebote im Tourismus, etwa für Freizeitparks, Schlösser und die Seenschifffahrt.  oss

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