Rosenheim schrammt an der Corona-Grenze

von Redaktion

Es ist die Notbremse, um das Coronavirus einzudämmen: Wenn es in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen zu viele Covid-19-Fälle gibt, dann müssen dort Maßnahmen ergriffen werden. Bayerns Sorgenkind ist Rosenheim.

VON CLAUDIA SCHURI

Rosenheim – Auf diese Zahl schaut gerade ganz Deutschland: Werden in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Corona-Infektionen auf 100 000 Einwohner gemeldet, greift die Notbremse. Vor Ort müssen dann Maßnahmen gegen das Virus getroffen werden.

Das bayerische Sorgenkind ist die Stadt Rosenheim. Am Sonntag hatte die Zahl dort bei 50,5 gelegen. Gestern ist sie auf 48,95 gesunken – und war damit wieder unterhalb der Grenze. Im Landkreis lag die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner bei 29,5. Strengere Ausgangsbeschränkungen sind jedoch in Rosenheim trotz der hohen Zahlen nicht geplant. 21 der 31 Neuinfizierten in Stadt und Landkreis Rosenheim seien Bewohner von Asylbewerberunterkünften, erklärt Christian Schwalm, Sprecher der Stadt Rosenheim. „Daraus folgt als Maßnahme, die betroffenen Asylbewerberunterkünfte im Stadtgebiet Rosenheim weiterhin unter Quarantäne zu halten“, sagt er. „Darüber hinausgehende Maßnahmen sind nicht erforderlich.“

Auch in Rosenheims Nachbarlandkreis Traunstein sind die Werte vergleichsweise hoch. Hier lag die Sieben-Tage-Inzidenz gestern bei 36,7. „Wir machen viele Reihentestungen“, sagt Landratsamtssprecher Michael Reithmeier. Zudem habe Traunstein bereits eine hohe Basisfallzahl gehabt. Grund zur Sorge bestünde nicht: „Nur noch 25 Covid-19-Patienten werden im Krankenhaus behandelt. Das ist ein deutlicher Rückgang der Patientenzahlen“, sagt er. Zur Sicherheit wurde in Traunstein das Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bis Freitag verlängert.

Ähnlich ist es in Miesbach, wo in den vergangenen sieben Tagen 25,07 Fälle je 100 000 Einwohner aufgetreten sind. „Wir haben keine Sorge, dass weitere Beschränkungen notwendig sind“, erklärt Landratsamtssprecherin Sophie Stadler. Die Zahl lasse sich darauf zurückführen, dass 19 Fälle in einer Seniorenresidenz und 14 Fälle in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung festgestellt wurden. „Besuche dort sind nicht möglich, die Regeln dazu wurden nicht gelockert“, sagt Stadler. Es gelten strenge Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.

Dieses Vorgehen entspricht der Empfehlung des Landesamts für Gesundheit- und Lebensmittelsicherheit (LGL). Nicht nur die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern sei entscheidend, sondern „auch die Frage, in welchem Setting die Neuinfektionen auftreten“, erklärt Sprecherin Lea Estel. Bei einer Überschreitung der Obergrenze müssten zunächst die Gründe untersucht werden. „Es wird ermittelt, ob es sich um einzelne, definierte, örtlich begrenzte Ausbrüche handelt, oder ein generell erhöhtes Infektionsgeschehen zugrunde liegt“, sagt sie. Darauf sollen die Maßnahmen abgestimmt werden. Bei Ausbrüchen in Heimen zum Beispiel könne eine lokale Allgemeinverfügung mit Besuchsverboten erlassen werden. Wichtig sei außerdem, dass die Daten von Kontaktpersonen auch an andere Gesundheitsämter übermittelt werden, damit andere Landkreise ebenfalls vorsorgen können.

Die Gesundheitsämter bekommen täglich einen Bericht mit den aktuellen Covid-19-Meldedaten und den Sieben-Tage-Inzidenzen. Zudem gibt es einen Frühwarnwert, wenn die Infektionen auf mehr als 35 Fälle pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen steigen. So könne schnell reagiert werden. „Das LGL berät die örtlichen Behörden dabei fachlich“, sagt Estel.

Auch Johann Keller, Geschäftsführer des Landkreistages, betont, dass die Landkreise „sehr situativ“ handeln würden. „Wenn in einer Einrichtung etwas passiert, müssen wir zuerst die Einrichtung schützen“, sagt er. Entstünde irgendwo ein neuer Hotspot wie zum Beispiel im Skiort Ischgl, seien andere Maßnahmen notwendig.

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