IN KÜRZE

Lange Haftstrafe nach Gülle-Tod

von Redaktion

Nach dem Gülle-Tod einer Bäuerin hat das Landgericht Augsburg den Ehemann zu einer Gefängnisstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Strafkammer war überzeugt, dass der 55-Jährige seiner Partnerin Fäkalien eingeflößt hat, bis die Frau erstickte. Das Gericht folgte am Mittwoch mit dem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten hingegen einen Freispruch verlangt. Der Ehemann hatte immer wieder beteuert, dass er mit dem Tod seiner Partnerin nichts zu tun habe. Die Richter glaubten jedoch nicht an die Unfall-These der Verteidiger.  lby

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