Haftbefehl gegen Pöckinger Amokfahrer

von Redaktion

Pöcking – Der Amokfahrer von Pöcking ist bei den Ermittlungsbehörden kein unbeschriebenes Blatt. Der 43-Jährige ist nach Informationen unserer Zeitung wegen Gewaltdelikten vorbestraft. Nun kommt ein neues Verfahren auf den Mann zu: Ein Richter hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II Haftbefehl wegen eines versuchten Tötungsdelikts in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen.

Wie berichtet, war der 43-Jährige am Dienstag gegen 14.40 Uhr mit seinem VW Golf in Pöcking (Kreis Starnberg) wahrscheinlich absichtlich in eine Fußgängergruppe gefahren. Er wollte wohl seine 23 Jahre alte Lebensgefährtin überfahren. Die Frau verletzte er dabei, ebenso deren knapp zwei Jahre alte Tochter aus einer früheren Beziehung der Frau, eine 49 Jahre alte Nachbarin und deren 16-jährige Tochter.

Die 16-Jährige musste gestern noch im Krankenhaus behandelt werden, Lebensgefahr besteht nach Aussagen der Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Die weiteren Verletzten konnten die Kliniken wieder verlassen. Dazu gehörten auch zwei Männer im Alter von 20 und 35 Jahren, die versucht hatten, den 43-Jährigen zu stoppen. Der Fahrer selbst lag gestern noch im Krankenhaus, nachdem er am Dienstag auf seiner Flucht zwischen Perchting und Drößling mit seinem Golf gegen einen Baum geprallt war. „Es gibt noch keine Einlassung von ihm“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. So ist nach wie vor unklar, ob er sich mit dem finalen Unfall selbst töten wollte. Auch zum Motiv konnte die Sprecherin deswegen noch nichts Näheres sagen. Nachbarn berichten jedoch, dass das Paar in der Vergangenheit immer wieder lautstark gestritten habe.

Pöckings Bürgermeister Rainer Schnitzler zeigte sich „entsetzt und sprachlos“. „Ich verstehe nicht, wie man auf so eine Idee kommen kann. Es gibt nichts, womit man so eine Tat rechtfertigen kann.“  ps/gma

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