Was an Pfingsten wieder öffnet

von Redaktion

Ab dem 30. Mai, pünktlich zum Pfingstwochenende, dürfen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen wieder Touristen empfangen. Dabei gelten die üblichen Hygienevorschriften wie Mindestabstand und teilweise Mundschutzpflicht. Auch Campingplätze öffnen, zumeist werden aber nur Gäste aufgenommen, die eine Toilette im Fahrzeug haben. Ebenfalls ab dem 30. Mai dürfen Freizeitparks außen öffnen, Stadt- und Gästeführungen werden erlaubt, Seilbahnen dürfen den Betrieb aufnehmen, der touristische Busverkehr startet – allerdings sind Gruppenreisen explizit ausgenommen. Die Fluss- und Seenschifffahrt darf wieder Gäste befördern.

Auch die Schlösserverwaltung sperrt ihre Objekte zu Pfingsten wieder auf. Nur einige Besuchermagnete wie Neuschwanstein, Linderhof oder die Residenzen in Würzburg und München müssen bis nach dem verlängerten Wochenende warten und sind erst ab dem 2. Juni wieder zugänglich. Zum 8. Juni folgen dann Fitnessstudios und Tanzschulen und Freibäder sowie Kureinrichtungen und Hotels. Hallenbäder bleiben dagegen geschlossen. Ab dem 2. Juni dürfen die Außenbereiche von Gaststätten länger öffnen. Dann ist dort nicht mehr um 20 Uhr, sondern erst um 22 Uhr Schluss – wie innen.

Ab dem 15. Juni kommen dann die nächsten Öffnungsschritte: Konzerte, Theater und Kinos sind dann teils in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen erlaubt, im Freien mit bis zu 100 Personen. Die Zuschauer müssen die ganze Zeit Masken tragen, für die Kinos werden Regeln erst noch erarbeitet.

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