München – Das Stichwort heißt Abstand. Das gilt nicht nur für die sozialen Kontakte in Zeiten von Corona, sondern auch für den Straßenverkehr. Auch hier trat mit einer Gesetzesnovelle am 28. April eine neue Abstandsregel in Kraft: Ein Fahrzeug, das einen R
Dieser Artikel (ID: 1260148) ist am 05.06.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 5), Wasserburger Zeitung (Seite 5), Mangfall-Bote (Seite 5), Chiemgau-Zeitung (Seite 5), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 5), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 5), Neumarkter Anzeiger (Seite 5).