Rabattverträge vergeben Krankenkassen an jenen Hersteller, der ihnen den günstigsten Preis bietet. Wer den Zuschlag für ein Produkt bekommt, darf alle seine Versicherten für einen bestimmten Zeitraum damit versorgen. Das aber intensiviert nicht nur den Kostendruck, sondern fördert auch Probleme: Bek
Dieser Artikel (ID: 1263641) ist am 13.06.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 5), Wasserburger Zeitung (Seite 5), Mangfall-Bote (Seite 5), Chiemgau-Zeitung (Seite 5), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 5), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 5), Neumarkter Anzeiger (Seite 5).