Das Problem der Rabattverträge

von Redaktion

Rabattverträge vergeben Krankenkassen an jenen Hersteller, der ihnen den günstigsten Preis bietet. Wer den Zuschlag für ein Produkt bekommt, darf alle seine Versicherten für einen bestimmten Zeitraum damit versorgen. Das aber intensiviert nicht nur den Kostendruck, sondern fördert auch Probleme: Bekommt nämlich ein Unternehmen den Zuschlag, hat aber Lieferprobleme, gibt es kaum noch Konkurrenten, die kurzfristig einspringen können; von der Planung bis zur Lieferung braucht es im Schnitt sechs Monate Vorlauf. Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller fordert daher, bei Rabattverträgen nicht nur einen, sondern mindestens drei Hersteller pro Produkt zu berücksichtigen – und bei versorgungsrelevanten Wirkstoffen auf Ausschreibungen zu verzichten.

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