Drei Feststellungen des Gerichts waren Joachim Wolbergs nach dem Urteil im ersten Korruptionsprozess wichtig: Er sei glaubwürdig. Er habe zu keinem Zeitpunkt Dienstpflichten verletzt. Er habe keine persönlichen Vorteile angenommen – zumindest nicht wissentlich. Trotz Verurteilung wege
Dieser Artikel (ID: 1265970) ist am 18.06.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).