Kommentar

Die alte Lesart zieht nicht mehr

von Redaktion

STEFAN AIGNER

Drei Feststellungen des Gerichts waren Joachim Wolbergs nach dem Urteil im ersten Korruptionsprozess wichtig: Er sei glaubwürdig. Er habe zu keinem Zeitpunkt Dienstpflichten verletzt. Er habe keine persönlichen Vorteile angenommen – zumindest nicht wissentlich. Trotz Verurteilung wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme ging der 49-Jährige straffrei aus. Die Kammervorsitzende merkte an, dass die Bezeichnung Korruptionsaffäre „zu hoch gehängt“ sei. Wolbergs selbst prägte den Begriff eines „faktischen Freispruchs“.

Derartige Lesarten sind bei dem Urteil der fünften Strafkammer nun nicht möglich. Wegen Bestechlichkeit wurde Wolbergs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er seinen Ermessensspielraum in pflichtwidriger Weise genutzt hat, um das Bauvorhaben eines Bauträgers zu ermöglichen – im Gegenzug für rund 75 000 Euro an Spenden. Da kann es für Wolbergs kaum tröstlich sein, dass er in allen anderen Punkten freigesprochen wurde. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, verlöre er seine Pensionsansprüche. Mindestens genau so schwer für den Ex-OB dürfte aber wiegen, dass das Urteil dem Mantra, dass er glaubwürdig, pflichtbewusst und nie käuflich gewesen sei, deutlich widerspricht. Und auch der Lesart, derzufolge es in Regensburg nie eine Korruptionsaffäre gegeben habe.

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