Berchtesgaden – Es war viel los auf der Alpenvereinshütte Schneibsteinhaus, als die drei jungen Männer aus Baden-Württemberg am vergangenen Freitagnachmittag dort ankamen. Laut Daniel Hrassky von der Sektion des Deutschen Alpenvereins (DAV) in Berchtesgaden setzten sie sich zunächst gemeinsam an einen Tisch. „Kurz darauf kam ein weiterer Gast dazu“, sagt er. Es habe den Eindruck gemacht, als gehöre dieser zu der Gruppe. Abends übernachteten die Vier auf der Hütte – in einem kleinen Zimmer, obwohl jeder in einem anderen Haushalt lebt.
Am nächsten Tag ging beim Alpenverein ein Schreiben ein: Ein Herr beschwerte sich, dass die Corona-Regeln nicht eingehalten worden seien und forderte deshalb Geld zurück.
Die DAV-Sektion spricht deshalb von Erpressung. Der Briefschreiber, einer der ersten drei Gäste, erklärte, vor Ort mündlich darauf hingewiesen zu haben, dass es derzeit nicht erlaubt ist, vier Personen aus verschiedenen Haushalten in ein Zimmer einzuquartieren. „Wir bieten Ihnen jetzt einmalig und außergerichtlich an, als Entschädigung und Entschuldigung uns den somit illegalen Übernachtungspreis komplett zu erstatten.“ Für ihn und seine zwei Begleiter seien das jeweils 36 Euro. Sollte nicht gezahlt werden, drohte er mit weiteren Maßnahmen wie einer Anzeige und die Meldung an verschiedene Ämter.
„Wir verstehen es als Erpressungsversuch“, sagt Hrassky. Die DAV-Sektion setzte sich deshalb selbst mit der Polizei in Verbindung und veröffentlichte den Brief in den sozialen Netzwerken. „Wir müssen Schaden vom Wirt abwenden“, erklärt Hrassky. „Es geht uns auch um den Abschreckungseffekt, weil solche Fälle leider gängige Praxis sind.“
Der Pächter des Schneibsteinhauses beschreibt den Vorfall anders als der Gast. „Er ist davon ausgegangen, dass alle aus einem Hausstand sind“, sagt Hrassky. Dies würde bei der Buchung abgefragt.
„Der Wirt ist nicht verpflichtet, das zu überprüfen.“ In diesem Fall sei erschwerend hinzugekommen, dass die Reservierung nicht im Computer gespeichert war. Beschwerden oder Hinweise, dass es sich um mehrere Hausstände handelte, seien bis zum Eingang des Briefes nicht bekannt gewesen.
Die DAV hat den Gast inzwischen kontaktiert, der daraufhin sein Schreiben zurückgezogen hat. Die Polizei ermittelt trotzdem. Bei dem Briefschreiber stehen die Straftaten Erpressung und Erschleichung von Leistungen im Raum. Keine Ermittlungen gibt es derzeit gegen den Hüttenwirt: Nach derzeitigen Erkenntnissen sei das Fehlverhalten von den drei Gästen ausgegangen, heißt es von Seiten der Polizei. Immerhin dürfte ihnen ein Bußgeld wegen ihres Verstoßes gegen Corona-Regeln erspart bleiben. Es würde als Ordnungswidrigkeit gegenüber einer möglichen Straftat zurücktreten.
Laut Innenministerium ist der Hüttenwirt für die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts zur Einhaltung der Corona-Regeln verantwortlich. Für die Einhaltung der Corona-Regeln sei wiederum der Gast verantwortlich. „Im Falle eines Verstoßes gegen die Hygieneregeln kann der Betreiber Gäste der Hütte verweisen.“