Das Urteil des Gerichts

von Redaktion

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Suizidbeihilfe war für viele überraschend: Ende Februar kassierten die Richter ein 2015 vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das unter anderem auch Sterbehilfevereinen das Handwerk legen sollte. Aus Sicht des Gerichts leitet sich aus dem Grundgesetz ein sehr weitgehendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben – und die Beihilfe zum Suizid ab. Die Folge ist nun, überspitzt ausgedrückt, ein rechtliches Vakuum. Jetzt muss also ein neues Gesetz die Sterbehilfe hierzulande regeln. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich besorgt. Zum Schutz der Selbstbestimmung „gehören nach meinem Verständnis auch Lebensschutz und Fürsorge“, sagte er. Menschen mit eingeschränkter Selbstbestimmung müssten geschützt werden.  kna

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