„Suizid darf keine normale Option sein!“

von Redaktion

VON CLAUDIA MÖLLERS

München – Die evangelische Kirche bietet dem Bundesgesundheitsministerium ihre Mitarbeit bei der Erarbeitung eines neuen Sterbehilfe-Gesetzes an. Geschäftsmäßige Sterbehilfe lehnt sie ab. Die Kirche schlägt stattdessen ein Programm zur gesellschaftlichen „Suizidprävention“ vor.

Die Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Sterbehilfe durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 26. Februar dieses Jahres hatten die christlichen Kirchen scharf kritisiert. Nun bietet die evangelische Kirche der Bundesregierung eine Mitarbeit bei der Neuregelung des Sterbehilfe-Rechts an.

Der Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) hat seine Stellungnahme an den zuständigen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geschickt. Ausdrücklich setzt er sich dafür ein, „kein gesellschaftliches Klima entstehen zu lassen, in dem der Suizid als eine normale Weise, das Leben zu beenden, empfunden wird“, heißt es in der Stellungnahme.

Laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) hat es dazu einen Richtungsstreit innerhalb der EKD gegeben, bei dem vornehmlich der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm eine zu liberale Haltung zum assistierten Suizid verhindert habe. „Ich kann darin keinen Richtungsstreit sehen“, erklärte Bedford-Strohm, der evangelischer Landesbischof von Bayern ist, gegenüber unserer Zeitung. Es gebe unterschiedliche Auffassungen in der Frage, wie mit dem Urteil umzugehen ist. „Es gibt aber einen breiten gemeinsamen Willen, dafür zu sorgen, dass im Zusammenhang mit dem assistierten Suizid auf gar keinen Fall eine Tendenz entsteht, es als Normalfall zu betrachten, dass Menschen sich das Leben nehmen.“

Es sei immer ein Grenzfall, immer verbunden mit tragischen Situationen und Leid. Einspruch gebe es gegen die Aussagen des Urteils, wonach der Suizid als Recht gesehen werde, das als Ergebnis eines Abwägungsprozesses jeder Mensch haben solle. „Die Selbsttötung darf auch dann, wenn der Entschluss dazu Ergebnis von Abwägung verschiedener Gesichtspunkte ist, nicht als normale Option gesehen werden.“

Aus der Vorlage für die Stellungnahme wurde laut „FAZ“ u.a. nach Diskussionen ein Satz gestrichen, in dem es hieß, es sei „ein Gebot der Humanität, Menschen, die sich zu diesem letzten Schritt entschieden haben, zu einem auf menschenwürdige Weise vollzogenen Suizid zu verhelfen“. Das sei eine Aussage, die der Position der EKD widerspreche, erklärte Bedford-Strohm. Hier von einem Streit zwischen Lagern zu sprechen, sei aber unzutreffend. „Es hat hier schlicht eine Arbeitsgruppe gegeben, die einen Vorschlag gemacht hat als Zuarbeit für eine Stellungnahme zu einer Anfrage des Bundesgesundheitsministers. Dass am Ende der über den Inhalt entscheiden muss, der die Stellungnahme abgibt, ist eine Selbstverständlichkeit.“ Es sei ein normaler Vorgang, dass ein solcher Text überarbeitet worden sei, zumal es sich hier um ein gewichtiges und viele Menschen bewegendes Thema handele.

In einem neuen Gesetz müsse dafür gesorgt werden, dass der Suizid nicht zu einer unter mehreren normalen Optionen wird. Die intuitive Tötungshemmung, die in vielen religiösen und kulturellen Traditionen eine wichtige Rolle spiele und die auch in dem biblischen Gebot „Du sollst nicht töten“ zum Ausdruck komme, müsse weiter gelten. Das Gewissen spiele eine zentrale Rolle. Ärzte, die Menschen in dieser Situation begleiteten, müssen ihr Handeln vor ihrem Gewissen verantworten können. Doch das sei etwas anderes, als geschäftsmäßige Sterbehilfe zu betreiben. Bei der Neufassung des Gesetzes komme es nun darauf an sicherzustellen, wie Ärzte ihrem Gewissen gemäß handeln können, aber trotzdem keine Normalisierung des Suizids eintrete. Von einem Recht zu sprechen, selbstbestimmt zu sterben, sei der falsche Weg. Um tragische Grenzsituationen zu vermeiden, müsse die Aufgabe sein, „Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein Mensch diesen Sterbewunsch nicht entwickelt“.

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