Landespflegegeld in tausenden Fällen zurückgefordert
München – Das bayerische Landespflegegeld ist seit seiner Einführung vor zwei Jahren in 6820 Fällen zurückgefordert worden, weil die Antragsteller vor der Auszahlung gestorben sind. Auf die Zahlung in Höhe von 1000 Euro jährlich hat Anspruch, wer mindestens in den Pflegegrad zwei eingestuft ist und