Würzburg – Der tödliche Schuss fällt gegen 21.30 Uhr in einer Würzburger Kaserne. Im Raum sind zwei Polizeischüler: Ein 21-Jähriger liegt lebensgefährlich verletzt auf dem Boden, sein zwei Jahre jüngerer Kollege kauert daneben. Er wollte das nicht, er wollte das nicht, soll er laut Aussage eines Polizisten, der nach dem Schuss ins Zimmer kam, wiederholt haben. Bereits die Ermittlungen vor Beginn des Prozesses ergaben, dass es sich um einen tragischen Unfall gehandelt haben muss.
Auf der Anklagebank sitzt der Schütze, mittlerweile 21 Jahre alt, vom Polizeidienst beurlaubt. Er zittert – kurz nach der Tatnacht musste er sich in psychiatrische Behandlung begeben. Die Richter am Amtsgericht Würzburg verhängen wegen fahrlässiger Tötung eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte 2400 Euro in Raten von 100 Euro an die Eltern des Verstorbenen zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Opfer und er sollen sich laut den Angaben des Angeklagten nicht nur beruflich, sondern auch privat vom Fußball gekannt haben. Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte die Vorwürfe in vollem Umfang ein. In einer Stellungnahme, die sein Verteidiger vorlas, gestand er, beim Entladen und der Kontrolle seiner Dienstwaffe nachlässig gehandelt zu haben. Niemals hätte er es für möglich gehalten, dass sich im Lauf der Dienstwaffe noch eine Kugel befand.
Die beiden Polizeischüler sollten am Abend des 28. Februars 2019 einen gemeinsamen Dienst zur Bewachung des Geländes der Bereitschaftspolizei Würzburg antreten. Bereits am Morgen hatten sie eine gemeinsame Schicht. Der Angeklagte gab danach seine Magazine in der Wachstation zurück und schloss seine Waffe vorschriftsgemäß in einen Tresor im Zimmer ein. Dass sich noch eine Kugel im Lauf befand, will er beim Entladen nicht gemerkt haben – auch nicht, als er die Dienstwaffe wieder entnahm. Der Angeklagte holte seinen Kollegen in seinem Zimmer ab. Dort sollen die Schüler einen Schusswaffeneinsatz simuliert haben. Das spätere Opfer soll seine Waffe gezogen, Richtung Fenster gehalten und „Deutschuss“ gerufen haben. Ein Deutschuss wird in Notsituationen durchgeführt, wenn ein schnelles Ziehen und Schießen notwendig ist. Der damals 19-Jährige drückte den Abzug der Waffe – im Lauf der Pistole befand sich noch eine Kugel, die den 21-Jährigen in den Hinterkopf traf.
Laut Gericht hat der Angeklagte gegen zahlreiche Bestimmungen verstoßen. Allerdings sei es ihm anzurechnen, dass er bereits drei Stunden nach der Tat ausgesagt hatte. Der Richter begründete das Jugendstrafmaß damit, dass sich der Angeklagte in Ausbildung befand und mit seinem Kollegen wohl öfter solche Spielchen gemacht habe, in denen er leichtfertig mit der Waffe umgegangen sei. Es sei auch zu berücksichtigen, dass der 21-Jährige seit der Tat traumatisiert sei.
„Der Angeklagte hat einen guten Freund erschossen und muss mit der Schuld klarkommen“, sagte der Staatsanwalt und sprach von „unglücklichen Verkettungen“. Er plädierte für ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht, da der Vorfall sich nicht als Jugendverfehlung darstelle.
Für den Rechtsanwalt, der die Eltern des Getöteten vertrat, sei eine Strafe unter zwei Jahren und im Jugendstrafrecht nicht angemessen. Er forderte ebenfalls eine Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht. Für die Familie habe es vor dem Prozess viele offene Fragen gegeben und sie habe große Hoffnungen gehabt, nach dem Prozess endlich abschließen zu können – er glaube nicht, dass dies nach der heutigen nur eintägigen Verhandlung möglich sei.