München – Die Gründe für die Ablehnungen bei der Corona-Soforthilfe waren „in erster Linie eine fehlende Antragsberechtigung“, erklärt eine Sprecherin des bayerischen Wirtschaftsministeriums, also ein „nicht nachweisbarer Liquiditätsengpass“ oder fehlerhafte Angaben. Speziell bei Letzterem habe die
Dieser Artikel (ID: 1281687) ist am 20.07.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).