München – Die Gründe für die Ablehnungen bei der Corona-Soforthilfe waren „in erster Linie eine fehlende Antragsberechtigung“, erklärt eine Sprecherin des bayerischen Wirtschaftsministeriums, also ein „nicht nachweisbarer Liquiditätsengpass“ oder fehlerhafte Angaben. Speziell bei Letzterem habe die Behörde laut Sprecherin „versucht, Kontakt mit den Antragstellern aufzunehmen“, damit die Angaben noch nachgereicht werden konnten. Trotzdem: Über 20 Prozent der Anträge wurden abgelehnt. 56 377 Unternehmer haben ihren Antrag selbst zurückgezogen – warum, ist unklar.
Bewilligt wurden dagegen 324 416 Anträge; an diese Unternehmer flossen 2,239 Milliarden Euro. Ein Batzen Geld, doch wenn man den auf die Antragsteller verteilt, erhielt jeder im Durchschnitt 6901 Euro; der Betrag erscheint gering, wenn man die Höchstgrenzen betrachtet: sie lagen bei 9000 bis 50 000 Euro. Doch das Wirtschaftsministerium erklärt dies mit der Koppelung der Soforthilfe an den Liquiditätsengpass bei den Betriebskosten, also gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten: „In den überwiegenden Fällen lag dieser Liquiditätsengpass unterhalb der vorgesehenen Höchstgrenzen“, so die Sprecherin.
Bei den Corona-Hilfen für Studenten im Freistaat wird gar mehr als die Hälfte gar nicht bearbeitet: Von rund 30 000 eingegangenen Anträgen wurden knapp 17 000 automatisch aussortiert, weil sie unvollständig waren, berichten die bayerischen Studentenwerke; zum Beispiel fehlten Immatrikulationsbescheinigungen. Von den 13 000 vollständigen Anträgen seien bisher 60 Prozent angenommen worden.
Besser sehen die Zahlen für das Künstlerhilfsprogramm aus, für das das bayerische Kultusministerium verantwortlich ist. Das Programm für freischaffende Künstler startete Ende Mai. Bisher wurden 8520 Anträge gestellt, davon wurden 7240 bewilligt, teilte eine Sprecherin mit. Das sind fast 85 Prozent. An die 19 Millionen Euro wurden dabei ausgezahlt, im Schnitt haben die Antragsteller also etwas über 2600 Euro bekommen, was ziemlich nahe an der Höchstgrenze von 3000 Euro pro Person liegt. Auch bei diesem Programm gibt es exakte Anforderungen: Die Antragsteller müssen ihre Ausgaben genau aufführen; in diesem Fall jedoch nicht die Betriebskosten, sondern die Lebensunterhaltskosten, für die sie wegen der Einnahmeausfälle nicht mehr aufkommen können.
Das Hilfsprogramm für die Künstler läuft weiter bis Ende September, die „Soforthilfe Corona“ ist dagegen seit Juni beendet. Im Anschluss daran wurde nun das Programm „Überbrückungshilfe“ ins Leben gerufen. Doch dafür können die Unternehmer selber keinen Antrag mehr stellen – sie brauchen einen Mittelsmann: Antragsberechtigt sind lediglich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Daher helfe diese Überbrückungshilfe oft wenig, kritisierte Andreas Lutz, Sprecher des Verbands der Gründer und Selbstständigen: „Viele kleine Selbstständige machen ihre Steuer selbst.“ Und, so Lutz: Die Antragskosten seien dann häufig höher als die Hilfen selbst. NINA PRAUN (mit dpa)
Weitere Informationen
zum Hilfsprogramm für Künstler geht es unter wk.bayern.de/hilfsprogramm; zum Überbrückungsprogramm unter stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/.