Der Bayerische Verfassungsschutzbericht 2019 darf in seiner bisherigen Form nicht weiter veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Grund ist eine erfolgreiche Klage des umstrittenen Ingolstädter Vereins Zeitgeschichtliche Forschungsstelle. Kritiker werfen dem Verein
Dieser Artikel (ID: 1283395) ist am 23.07.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 5), Wasserburger Zeitung (Seite 5), Mangfall-Bote (Seite 5), Chiemgau-Zeitung (Seite 5), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 5), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 5), Neumarkter Anzeiger (Seite 5).