De mortuis nihil nisi bene – über Tote sagt man nur Gutes, doch das ist im Fall Albert Kesselrings (1885–1960) nicht möglich. Kesselring – manch einer mag stutzen, wenn er bei einem Besuch eines Friedhofs im Tegernseer Tal (den genauen Ort verschweigen wir an dieser Stelle) auf die Grabstätte des bayerischen Offiziers und begeisterten Fliegers stößt. Ein Generalfeldmarschall bestattet am Tegernsee – um das zu verstehen, muss man etwas ausholen.
Kesselring legte im Nationalsozialismus eine steile Karriere hin, wobei ihm zugute kam, dass er als Teil der Luftwaffe in genau jenem Teil der Wehrmacht agierte, dem kriegsentscheidende Bedeutung beigemessen wurde. Bei Beginn des Zweiten Weltkriegs war er als Kommandeur in der Luftwaffe am Überfall auf Polen beteiligt, danach an den Feldzügen im Westen – Niederlande und Frankreich. Am 19. Juli 1940 war Kesselring nach Ende der Kämpfe gegen Frankreich zum Generalfeldmarschall befördert worden – ein Dienstgrad, der 1936 wieder eingeführt worden war. In der Literatur wird er als Hitler bis zum Schluss treu ergeben geschildert. Besonders fatal war seine Rolle als Oberbefehlshaber in Italien: In Rom war er im März 1944 maßgeblich an der Entscheidung beteiligt, 335 unbeteiligte Zivilisten in den Ardeatinischen Höhlen zu erschießen – als Vergeltung für ein Attentat.
Dieses Verbrechen hätte Kesselring, als er nach Kriegsende verhaftet wurde, beinahe mit dem Tod gebüßt. Ein britisches Militärgericht in Mestre bei Venedig verurteilte ihn 1947 wegen Duldung von Geisel-Erschießungen und Befehlen zur „Bandenbekämpfung“ zum Tod durch Erschießen. Doch die Strafe wurde rasch in Haft umgewandelt, er kam ins britische Kriegsverbrechergefängnis in Werl (Nordrhein-Westfalen).
Von dort durfte er schon bald seine Frau „in ihrer Zweizimmerwohnung“ am Tegernsee besuchen, wie eine Zeitung 1948 berichtete. 1952 kam Kesselring wegen einer Krebserkrankung vorzeitig frei. Die Krankheit hinderte ihn freilich nicht daran, sich bis zu seinem Tod 1960 als sogenannter Bundesführer des „Kampfbunds“ Der Stahlhelm revanchistisch zu betätigen. Von Reue keine Spur, da sind sich die Historiker einig.
Nach heutigen Maßstäben ist Kesselring ein Kriegsverbrecher – damals, in den 1950er-Jahren, war das stark umstritten. Bis heute wird das Grab der Eheleute Kesselring – offenbar durch Verwandte, denn Kesselring hatte keine Kinder (nur einen Adoptivsohn) – gepflegt, ja man kann sagen in Ehren gehalten, denn auch der Titel des Generalfeldmarschalls prangt auf dem Grabstein.
Der Fall erinnert entfernt an das Jodl-Grabmal – den umstrittenen Gedenkstein auf der Fraueninsel, der an Alfred Jodl (1946 verurteilt und als Kriegsverbrecher hingerichtet) erinnert. Letzter Akt der anscheinend niemals endenden Geschichte: Die SPD im Landtag hat beantragt, das Bayerische Bestattungsgesetz so zu ändern, dass es jegliche Ehrung von NS-Kriegsverbrechern ausschließt. Dann müsste der Jodl-Schriftzug weg. Doch es ist unwahrscheinlich, dass die Landtags-Mehrheit da zustimmt. Ohnehin wäre die Frage, ob durch so eine Regelung auch das Grab Kesselrings (und das des von Hitler dann verstoßenen Wehrmacht-Oberbefehlshabers Werner von Blomberg, der ebenfalls auf dem Friedhof bestattet wurde) erfasst würde.
Von der Gemeinde, die den Friedhof verwaltet, wird die Grabinschrift hingenommen. Eine Entfernung sei kein Thema – „darüber kann man aus unserer Sicht dann nachdenken, wenn es zu übermäßigen Besuchen der beiden Gräber kommen würde“.
DIRK WALTER