Gericht kippt Beherbergungsverbot

von Redaktion

München – Für Gäste aus einem anderen Bundesland darf es in Bayern erst mal kein pauschales Beherbergungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie mehr geben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat das Beherbergungsverbot für Gäste, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt außerhalb Bayerns anreisen, mit Beschluss vom Dienstag vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die Verordnung untersagte bislang die Aufnahme von Gästen aus einem Gebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Das sei nicht verhältnismäßig, befanden die Richter.

Abgelehnt hat der BayVGH dagegen den Antrag, die zahlenmäßige Begrenzung privater Veranstaltungen sowie Tagungen und Kongresse außer Vollzug zu setzen. Ein Hotelier aus der Oberpfalz hatte das moniert.  epd/mm

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