Soli 2020 rechtens

von Redaktion

Nürnberg – Ab 2021 müssen viele Menschen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen – für 2020 aber sehr wohl noch. Das hat das Finanzgericht in Nürnberg am Mittwoch im Fall eines selbstständigen Ehepaars aus Bayern entschieden. Die beiden hatten gegen die Vorauszahlung des Solis für dieses Jahr geklagt, weil sie das für verfassungswidrig halten.

Der Bund der Steuerzahler, der die Musterklage unterstützt, will prüfen, ob er Revision beim Bundesfinanzhof einlegt. „Wir warten jetzt die Urteilsgründe ab“, sagte die Leiterin der Steuerabteilung. Diese sollen die Prozessbeteiligten in der kommenden Woche schriftlich erhalten.

Der Verband sieht mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 keine Rechtfertigung mehr für den Solidaritätszuschlag, der vor allem als Aufbauhilfe für Ostdeutschland dienen sollte. lby

Artikel 11 von 11