Memmingen – Es geht um die Jagd nach der dicksten Forelle. Dürfen Frauen künftig am Höhepunkt des Memminger Fischertags den Stadtbach ausfischen? Zum Auftakt eines Zivilprozesses haben sich die Beteiligten am Amtsgericht Memmingen darüber nicht einigen können.
Die Klägerin sieht in dem Ausschluss von Frauen aus der Stadtfischer-Gruppe per Satzung eine unzulässige Diskriminierung. Der Fischertagsverein beruft sich auf die Wahrung von Traditionen und die Vereinsfreiheit. Ein Urteil will die Vorsitzende Richterin am 31. August verkünden. Doch der Streit dürfte damit noch nicht zu Ende sein. Beide Parteien haben für den Fall einer Niederlage angekündigt, die nächsthöhere Instanz anzurufen.
Es habe sie seit ihrer Jugend gestört, dass Frauen nicht beim Ausfischen mitmachen durften, sagte die Klägerin. Weiterhin: „Es besteht kein Grund, mir das zu verwehren.“ Zwei Mal hatte sie deshalb Änderungsanträge zur Satzung eingereicht, scheiterte aber bei den Abstimmungen. Daraufhin klagte sie. Teilnehmen dürfen laut Satzung nur Männer und Buben ab sechs Jahren, die seit mindestens fünf Jahren in Memmingen wohnen und eine Fischerprüfung ablegen. Wer den schwersten Fisch erwischt, darf sich ein Jahr lang „Fischerkönig“ nennen. Den Frauen bleibt die Rolle vorbehalten, als „Kübelmädle“ am Rand Wasserkübel für die gefangenen Fische zu bewachen.
Zum Auftakt der Verhandlung scheiterte der Versuch einer gütlichen Einigung. Die Richterin prognostizierte: „Ich denke nicht, dass dieser Streit mit mir ein Ende findet.“ lby