Mamming/Regensburg – Nach zahlreichen Corona-Fällen auf einem Gemüsehof im niederbayerischen Mamming ist der Landwirt vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, dass negativ auf Corona getestete Erntehelfer wieder für ihn arbeiten können. Das Verwaltungsgericht Regensburg bestätigte eine Entscheidung des Landratsamts Dingolfing-Landau, die eine vollständige häusliche Quarantäne aller Beschäftigten auf dem Hof als Schutzmaßnahme gegen eine weitere Verbreitung von Sars-CoV-2 angeordnet hatte. Den Antrag des Gemüsebauern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung lehnten die Richter ab.
Der Landwirt hatte argumentiert, dass der Einsatz der negativ getesteten Helfer dringlich sei, weil die Haupterntezeit von Einlegegurken nur bis Mitte August dauere. Ohne die Erntehelfer sei ein Totalausfall der diesjährigen Gurkenernte zu erwarten. Das wiederum sei für den Landwirt existenzbedrohend.
Derzeit befinden sich etwa 470 Menschen als Erntehelfer auf dem Anwesen. Bei einer ersten Reihentestung am 25. Juli waren bei 174 von ihnen positive Befunde festgestellt worden, fast 300 wurden negativ getestet. Bei einer zweiten Reihentestung am 31. Juli hatten auch 52 der zunächst negativ getesteten Personen positive Testergebnisse. Gestern kamen bei einer dritten Testung weitere 17 hinzu.
Das Gericht entschied, die behördliche Entscheidung sei „ermessensgerecht und verhältnismäßig“. Die vollständige Isolation der Erntehelfer sei insbesondere erforderlich, um die unkontrollierte Weiterverbreitung des Virus zu stoppen. Gegen den Beschluss kann der Gemüsebauer Beschwerde einlegen. lby