München/Bruckmühl – Ab wie viel Jahren ist man alt genug für ein Moped – mit 15 oder erst mit 16 Jahren? In dieser Frage ist sich die Republik uneins. Einige Bundesländer hatten 2013 dazu ein Pilotprojekt gestartet. Und es nun offenbar für erfolgreich befunden: Denn diese Länder behalten das Mindestalter bei 15 Jahren für den Führerschein „AM“ bei; also für Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde.
Doch das Bundesverkehrsministerium entschied anders: Es befand, dass das Pilotprojekt kein „eindeutiges Bild“ ergeben hatte, und überließ die Entscheidung ganz einfach den einzelnen Ländern. Neun haben sie schon übernommen; Bayern zögerte zunächst. Nun aber ließ das bayerische Innenministerium verlauten, dass „voraussichtlich ab Herbst“ der Mopedführerschein ab 15 auch bei uns möglich werde. Allerdings nur, wenn der oder die Jugendliche „die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt“. Die sehen so aus: „Wenn der Bewerber ein entsprechendes Bedürfnis nachweist, die notwendige Reife besitzt und keinen angemessenen Zugang zum ÖPNV hat, soll er die Möglichkeit eines früheren Führerscheinerwerbs auch in Bayern erhalten“, so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Der Weg zum Führerschein bleibt also: voller Hürden.
Genau die kritisiert Jürgen Kopp, Vorsitzender des Landesverbands Bayerischer Fahrlehrer: „Wir freuen uns, wenn er kommt, das ist für die jungen Leute eine Top-Sache – aber: Warum gibt es ihn nicht für alle?“ Dass die Eltern ihre Zustimmung zu dem Führerschein geben müssen, ist für Kopp akzeptabel. Schließlich müssen sie bei jedem Führerschein der minderjährigen Kinder ihr Einverständnis geben. „Mit dieser Schwelle sind wir einverstanden“, sagt Kopp, „aber es sollte die einzige sein.“ Dass der Jugendliche beweisen muss, dass er ein „Bedürfnis“ hat und keinen Zugang zum ÖPNV, sieht Kopp dagegen kritisch: „Wer gut argumentiert, bekommt ihn. Und wer nicht so gut argumentiert, hat das Nachsehen.“
Ähnlich sieht es ein Fahrlehrer, der genau dort arbeitet, wo der Mopedführerschein ab 15 Thema sein wird: auf dem Land. „Grundsätzlich finde ich das gut“, sagt Franz Neureither, Chef einer Fahrschule in Bruckmühl (Kreis Rosenheim). „Denn es kann ja nicht sein, dass jemand in Hessen diesen Führerschein mit 15 machen darf und in Bayern nicht.“ In den vergangenen Monaten gab es bei seiner Fahrschule schon Anfragen zu dem Mopedführerschein ab 15. „Bei uns wird er also schon ein Thema sein“, so Neureither. Doch die Auswahlkriterien bei der Beantragung sieht er kritisch: „Das ist ziemlich kompliziert. Da ist man dann abhängig von der Entscheidung der einzelnen Behörden“, überlegt Neureither.
Auch die Freien Wähler, die für den Mopedführerschein ab 15 gekämpft hatten, finden die neue Regelung nicht perfekt. „Man soll nicht unterscheiden zwischen Stadt und Land – denn wir haben ja überall diese Probleme“, sagt der verkehrspolitische Sprecher der Freien Wähler, Manfred Eibl. Die Einzelprüfung verursache außerdem „einen großen administrativen Aufwand“.
Sein größter Kritikpunkt geht aber weiter: „Besser wäre natürlich, wenn wir eine bundeseinheitliche Lösung hätten.“ Denn auch wenn in Bayern der Führerschein ab 15 Jahren möglich wird gilt die Erlaubnis nur in den Ländern mit derselben Regelung. Wer dann mit 15 mit dem Moped über die Grenze nach Baden-Württemberg fährt, begeht: eine Straftat.