Berlin/München – Im Zuge strengerer Düngevorgaben für die Bauern zum Schutz des Grundwassers sollen bundesweit einheitliche Regeln für Gebiete mit hoher Nitratbelastung kommen. Das Kabinett beschloss gestern Vorschriften, die unter anderem Mindestvorgaben für das Netz der Messstellen vorsehen. Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) sagte, die einheitlichen Kriterien seien ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Bisher sei das Vorgehen der Länder hier unterschiedlich gewesen, was zu verständlichem Unmut bei Landwirten geführt habe.
Konkret muss es mindestens eine Messstelle für 50 Quadratkilometer Fläche geben. Dies sei im bundesweiten Schnitt schon der Fall, manche Länder lägen aber deutlich darunter, erläuterte das Ministerium. Die Ausweisung der belasteten Gebiete soll zudem künftig alle vier Jahre überprüft werden. Die Neuregelungen, mit denen sich der Bundesrat befassen muss, sollen voraussichtlich Ende September in Kraft treten. Die Länder hätten dann noch bis Jahresende Zeit, die belasteten Gebiete neu auszuweisen und ihre Landesverordnungen zu ändern.
Bis zum Jahreswechsel müssen diese Gebiete feststehen, dann gelten dort ab 1. Januar 2021 besonders strenge Dünge-Vorgaben. Insgesamt sind die verschärften Düngeregeln seit Anfang Mai in Kraft. Damit werden unter anderem Zeiten beschränkt, in denen überhaupt gedüngt werden darf. Vorgeschrieben werden größere Abstände zu Gewässern. Für manche Flächen werden Obergrenzen festgelegt. In besonders belasteten „roten Gebieten“ sollen Betriebe auf ihren Flächen insgesamt 20 Prozent weniger düngen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagte, nun gebe es eine solide Grundlage, um die Nitratbelastung des Grundwassers und die Nährstoffbelastung von Gewässern zu verringern.
Auch Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (FW) hält die Vereinheitlichung für den richtigen Schritt. Bayern plane, die bislang rund 600 staatlichen Messstellen auf rund 1500 zu erweitern (wir berichteten). Bis Ende des Jahres sollen bereits 100 zusätzliche Messstellen installiert sein, betont Glauber. Wenn der Bundesrat die Entscheidung im September mitträgt, müssen die Länder die genauer differenzierten roten Gebiete ausweisen.
Der Bauernverband, der die Unterschiede in den Messnetzen der einzelnen Länder immer wieder kritisiert hatte, fordert weiter Nachbesserungen an den Vorschriften. Betriebe, die im Einzugsgebiet unbelasteter Messstellen liegen oder die ordnungsgemäß wirtschaften, dürften nicht ungerechtfertigt mit den verschärften Auflagen für „rote Gebiete“ überzogen werden, hieß es. dpa/dg