München – Am Freitag machte der DJ nach seinem Kroatien-Urlaub einen Corona-Test, am Samstag legte er auf einer privaten Geburtstagsfeier in einem Club in Waldkraiburg (Kreis Mühldorf am Inn) auf. Am Montag kam schließlich das Testergebnis – und der Schock: Der DJ hatte sich infiziert (wir berichteten). 95 Gäste waren auf der Party, rund 15 mussten in Quarantäne. „Es sind bislang keine weiteren positiven Fälle gemeldet worden“, berichtet Landratsamtssprecherin Kristina Holm. Eine Strafe erwartet den DJ nicht: „Da er nicht aus einem Risikogebiet eingereist ist, bestand keine Test- und damit auch keine Quarantäne-pflicht“, so Holm.
Damals galt noch keine kroatische Region als Risikogebiet – der Test war freiwillig. „Auch die Quarantäne ist dann nicht verpflichtend“, erklärt Heike Kaufmann, Reisevertriebs-Leiterin beim ADAC Südbayern. „Es ist aber natürlich trotzdem zu empfehlen, zu Hause zu bleiben, bis man ein Testergebnis hat.“ Das Innenministerium rät ebenfalls allen, die ein freiwilliges Testangebot nutzten, bis zum Vorliegen des Ergebnisses Situationen zu meiden, bei denen sie viele andere Personen anstecken könnten. „Dies gilt auch für Personen, die keine Krankheitssymptome aufweisen“, betont eine Sprecherin.
Auch für Mitarbeiter des Gastgewerbes gibt es keine Sonderregeln. Reiserückkehrer, die sich freiwillig testen lassen, können gleich wieder in die Arbeit gehen, so Susanne Gruber vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband. „Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen sollten sich ebenfalls testen lassen und am besten bis zum Vorliegen des Ergebnisses eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen“, erklärt sie. Wer aus einem Risikogebiet kommt, müsse ebenfalls in Quarantäne, bis er ein Testergebnis hat.
„Die Reiserückkehrer müssen unverzüglich in ihre Wohnung“, sagt auch Heike Kaufmann. Erst nach einem negativen Testergebnis dürfe die Wohnung wieder verlassen werden. Bei Verstößen warnt der ADAC, dass laut dem Infektionsschutzgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich sei. Wer die Krankheit weiter verbreitet, müsse im schlimmsten Fall sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Auch das Innenministerium macht darauf aufmerksam, dass Bußgelder verhängt werden. Laut dem Bußgeldkatalog der Einreise-Quarantäne-Verordnung werden bei einem Verstoß gegen die „Pflicht zur häuslichen Absonderung“ zwischen 500 und 10 000 Euro fällig. Wer Besuch empfängt, muss 300 bis 5000 Euro bezahlen, und wer nach der Reise nicht mit der Behörde Kontakt aufnimmt 150 bis 2000 Euro.
Heike Kaufmann rät allen Reisenden, sich auch während des Urlaubs über die Corona-Situation zu informieren. „Sinnvoll ist auch, wenn bei der Reise ein Covid-19-Schutzpaket dabei ist.“ Das könne zum Beispiel von Vorteil sein, wenn die Corona-Zahlen steigen und die Reise abgebrochen werden muss.
Auch Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern hält derartige Angebote für hilfreich. „Wichtig ist, dass man sich die Bedingungen vor der Buchung genau anschaut“, sagt sie. Generell käme es bei einer vorzeitigen Abreise immer auf den Einzelfall an. „Bei Individualreisen ist es meistens das eigene Risiko, bei Pauschalreisen muss man nur anteilig bezahlen“, erklärt sie. „Bei erheblichen Beeinträchtigungen ist der Reiseveranstalter dann verpflichtet, dafür zu sorgen, dass man zurückkommt.“