München – Nachdem der bayerische Verfassungsgerichtshof sein Urteil verkündet hat, strahlt Katharina Schulze. Sie sei sehr glücklich, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende den Journalisten im Justizpalast. Schulze und die Grünen-Landtagsfraktion hatten gegen die Einrichtung der bayerischen Grenzpolizei geklagt. „Für den Grenzschutz ist einzig und allein die Bundespolizei zuständig“, argumentierten sie.
Vor zwei Jahren hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wieder eine bayerische Grenzpolizei ins Leben gerufen – sie galt als sein Prestigeprojekt. Die Richter haben jetzt entschieden, dass die bayerische Grenzpolizei zum Teil gegen die Verfassung verstoße. Die generelle Einführung beanstandeten sie jedoch nicht. Der grenzpolizeiliche Fahndungsdienst sei „unbestritten eine Aufgabe des Landes“, erklärten die Richter. Deshalb unterliege es „keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln, dass der Freistaat Bayern zur Erfüllung dieser Aufgabe eine bayerische Grenzpolizei als Teil der Landespolizei errichten kann“.
Nicht verfassungskonform seien dagegen in Artikel 29 des Polizeiaufgabengesetzes beschriebene Befugnisse der Grenzpolizei. Denn der Grenzschutz sei Sache des Bundes. Und der Bund habe den Freistaat eben nicht dazu ermächtigt, Grenzschutzrecht zu erlassen, so die Richter. Sie kritisierten deshalb einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Das Urteil bedeutet konkret: Die bayerische Grenzpolizei darf weiterhin Schleierfahndungen durchführen. Auch Kontrollen an der Grenze sind weiterhin möglich – aber eben nur als Amtshilfe für die Bundespolizei.
Katharina Schulze erklärte, damit seien „alle Befugnisse, selbst als eigenständiger bayerischer Grenzschutz tätig zu werden, null und nichtig“. Die Beamten sollten besser in der Fläche verteilt werde. „Was man mit breiter Brust verkündet hat, bröckelt“, sagte Schulze. „Die bayerische Grenzpolizei ist nur noch eine Hülle.“ Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Stefan Schuster freute sich, „dass dem bayerischen Sonderweg nun endlich Einhalt geboten wird“, und der innenpolitische FDP-Sprecher Alexander Muthmann erklärte, „Söders Wahlkampfschlager“ bayerische Grenzpolizei sei „entzaubert“ worden.
Ganz anders bewertete die CSU die Entscheidung der Richter. Man sei zufrieden, sagte Tobias Reiß, parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landtagsfraktion. „Wir haben bis jetzt immer im Einvernehmen mit dem Bund agiert und das wird weiterhin der Fall sein“, betonte er. „Wir sehen die Grenzpolizei weiter als Erfolg an.“
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte außerdem, dass die Vorschrift im Artikel 29 nicht für die Einführung der Grenzpolizei neu geschaffen worden sei. Es handele sich um eine „alte Vorschrift, die schon seit Jahrzehnten besteht“. Dass dies nun beanstandet worden sei, liege an einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die erst nach Beschluss des Gesetzes ergangen sei. „Im Kern ändert das an der Arbeit der Grenzpolizei nichts“, sagte Herrmann. „Wir können in dem vollen Umfang, wie wir das in den letzten zwei Jahren getan haben, weiterarbeiten.“ Der Innenminister berichtete, dass die bayerische Grenzpolizei bereits rund 67 000 Straftaten, Verkehrsdelikte, Fahndungstreffer und Ordnungswidrigkeiten aufgedeckt habe. Ziel sei, die Grenzpolizei noch besser auszustatten und auf 1000 Stellen auszubauen.
In den zwei Jahren hätten sich die Kollegen von Bundespolizei und Grenzpolizei zwar „gut miteinander arrangiert“, sagte Andreas Roßkopf, der bei der Gewerkschaft der Polizei die Bundespolizisten vertritt. Bedenken seien von Anfang an gewesen, dass die Einführung einer bayerischen Grenzpolizei nur für Verwirrung sorgen würde. „Wir hätten die Grenzkontrollen unserer Meinung nach alleine bewältigen können“, so Roßkopf. Er begrüße es, „dass das Urteil nun unsere Einwände bestätigt“. (mit lby)