Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat einen Eilantrag gegen die neuntägige Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen im Freistaat abgelehnt. Wie das Gericht mitteilte, hatte ein zehnjähriger Gymnasiast über seine Mutter gegen die Anordnung der Staatsregierung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes dagegen geklagt. Die Richter allerdings bestätigten die über die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verhängte Maskenpflicht im Unterricht in den ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres. Der BayVGH begründete seine Entscheidung damit, dass das Anliegen auch in einem Hauptsacheverfahren „voraussichtlich nicht erfolgreich“ sein würde. epd