Würzburg – In der Hoffnung auf eine umfangreiche Aufklärung hat der Berufungsprozess um eine totgefahrene 20-Jährige durch einen betrunkenen Fahranfänger begonnen. Man wolle dieses Mal das Urteil verstehen, sagte der Vater der Toten gestern. In einem schwarzen Kapuzenpullover mit einem Pfeil auf dem Rücken saß er als Nebenkläger im Gerichtssaal des Landgerichts Würzburg. Das Symbol ist angelehnt an eine Tätowierung seiner Tochter und bedeute: Immer nach vorne schauen.
Die Familie hofft auf eine sorgfältige Aufklärung des Unfalls vom April 2017, denn nach dem ersten Verfahren, im Oktober 2019, seien viele Fragen offen geblieben. Was ist also in der Nacht passiert, als die junge Frau zusammen mit ihrem Freund auf dem Seitenrand einer Ortsstraße lief? Beide feierten mit Freunden in seinen Geburtstag, bevor sie sich auf den Heimweg bei Untereisenheim (Landkreis Würzburg) machten. Ihr Freund musste an seinem Geburtstag zusehen, wie sie von einem Auto erfasst und 13 Meter weit geschleudert wurde. Allein in der Dunkelheit leistete er Erste Hilfe, wartete laut eigenen Angaben rund zwanzig Minuten auf den Notarzt.
Der Fahrer des Wagens war ein damals 18-Jähriger. Er kam von einem unterfränkischen Weinfest, fuhr mit erhöhter Geschwindigkeit und hatte knapp drei Promille im Blut. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung vorgeworfen. Drei Mitfahrer müssen sich ebenfalls vor Gericht wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Sie legten sich nach dem Unfall schlafen, hatten nach dem Aufprall keine Hilfe geleistet. Theresa starb wenige Tage nach der Unfallnacht im Krankenhaus.
Die vier Angeklagten wollten zum Auftakt am Mittwoch zunächst nicht erneut aussagen und verwiesen auf ihre Angaben, die während der Ermittlungen und bei der Verhandlung im vergangenen Oktober gemacht wurden. Der Vorsitzende Richter Reinhold Emmert bat daraufhin eindringlich, diese Strategie noch einmal zu überdenken – auch, um den Angehörigen die Trauerarbeit zu erleichtern. Er unterbrach die Sitzung, um den Angeklagten und ihren Verteidigern Zeit zum Nachdenken zu geben. Anschließend sagten die drei Mitfahrer aus, hatten aber demnach wegen des starken Alkoholkonsums viele Filmrisse von der Unfallnacht. Der Hauptangeklagte sagte nicht aus.
Die jungen Männer wurden bereits im Oktober vor dem Amtsgericht Würzburg zu Geldstrafen verurteilt. Der 21-jährige Hauptangeklagte bekam wegen fahrlässiger Volltrunkenheit nach Jugendstrafrecht (Paragraf 323a des Strafgesetzbuches) eine Geldstrafe von 5000 Euro und ein Jahr Fahrverbot auferlegt. Das milde Urteil hatte in der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt. Die Staatsanwaltschaft und die Familie in der Nebenklage legten Berufung ein. Kommt die Kammer zu dem Entschluss, der Unfall sei im Zustand der Schuldfähigkeit passiert, kommt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht. Seit dem Unfall kämpft die Familie mit einer Kampagne gegen Alkohol am Steuer. „Für mich war es das Schlimmste, was mir jemals passiert ist“, sagte der Freund des Opfers am Mittwoch vor Gericht. Seither leide er unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung. lby