München – Etwa 60 Firmlinge betreut Pfarrer Albert Hack in seinem Pfarrverband Bergkirchen-Schwabhausen im Kreis Dachau. Eigentlich hätten sie ihre Firmung längst hinter sich haben sollen. Doch pünktlich zum Termin im März traten die Corona-Beschränkungen in Kraft. Und die Vorbereitungen auf das Sakrament, bei dem den Gläubigen die Kraft des Heiligen Geistes gegeben werden soll, wurden jäh unterbrochen. Ein halbes Jahr später wagt die Pfarrei einen neuen Anlauf. Doch diesmal wird Pfarrer Albert Hack selbst die Hände über seinen Firmlingen ausbreiten und das Gebet sprechen. Obwohl das in der katholischen Liturgie eigentlich dem Bischof vorbehalten ist.
Doch wegen der Corona-Pandemie und den begrenzten Teilnehmerzahlen in den Gottesdiensten ist heuer alles anders. Kardinal Reinhard Marx hat seinen leitenden Pfarrern und Dekanen im Erzbistum München und Freising bis zum Ende des Jahres eine Firmvollmacht übertragen. Damit den jungen Firmbewerbern zeitnah eine Perspektive geboten werden kann und alle Firmungen dieses Jahres in ordentlicher und würdiger Weise gespendet werden können, wie es in einem Brief von Weihbischof Bernhard Haßlberger an die Pfarreien heißt. Im Erzbistum ist es üblich, dass neben den Bischöfen auch Äbte und Domkapitulare die Firmvollmacht erhalten. Nun also vorübergehend auch die Pfarrer. Im Bistum Augsburg wurde eine ähnliche Regelung getroffen. Auch dort dürfen die Pfarrer selbst firmen, wenn sie zuvor einen Antrag im Generalvikariat stellen.
Völlig neu ist dieser Vorgang nicht, wie Bertram Stubenrauch, Professor am Lehrstuhl für Dogmatik und Ökumenische Theologie an der LMU München, erklärt. „Es ist gängige Praxis in der katholischen Kirche, dass in bestimmten Fällen Pfarrer und auch nichtleitende Priester die Firmung spenden.“ Bei der Erwachsenentaufe etwa, wenn jemand von einer anderen Konfession zur katholischen Kirche übertritt – oder wenn der zu Firmende im Sterben liegt. Stubenrauch hielte es sogar für eine gute Entscheidung, den Pfarrern generell eine Firmvollmacht zu übertragen. „Denn nicht Äbte oder Domkapitulare sind die nächsten Mitarbeiter des Bischofs, sondern die Ortspfarrer.“ Die Gefahr, dass das Sakrament dadurch abgewertet werden könnte, sieht er nicht. „Sakramente haben ihre Wertigkeit an sich, Amtsstufen dienen nur, wenn auch nicht unwesentlich, zur Bewahrung ihrer kirchlichen Ordnung.“ Der Bischof sollte allerdings als Spender des Firmsakraments erkennbar bleiben, etwa indem er am Gottesdienst teilnimmt.
Hier sieht das Erzbistum allerdings keinen Handlungsbedarf. „Dass für die Firmung ein Bischof kommt, ist ein Zeichen der Wertschätzung für die Jugendlichen und macht eine ,größere Dimension‘ von Kirche sichtbar, die über den Tellerrand der Pfarrei hinausgeht“, teilt das Ordinariat auf Anfrage mit.
Albert Hack sieht das ganz ähnlich. „Ich mache das mit Freude. Aber ich werde keine Phantomschmerzen haben, wenn es wieder vorüber ist.“ Einige Erwachsenenfirmungen hat er bereits hinter sich, dennoch werde er sich vor den Gottesdiensten noch mal mit dem Ritus vertraut machen. Auch Pfarrer Gottfried Doll aus dem Pfarrverband Holzkirchen (Kreis Miesbach), der heuer rund 100 Firmlinge betreut, macht sich schon Gedanken über seine Predigt. Wie in Bergkirchen hatten auch bei ihm die Firmlinge die Wahl, ob sie das Sakrament vom Pfarrer oder einem Abt oder Bischof erhalten wollen. „Bei uns fahren etwa zwei Jugendliche extra zum Kardinal in die Frauenkirche.“
Bei Pfarrer Hack werden derzeit die Firmbewerber in der Pfarrei noch einmal in kleinen Gruppen auf das Sakrament eingestimmt. Etwas anders als sonst wird die Zeremonie natürlich dennoch ablaufen. „Wir feiern mit Abstand und ohne Eucharistie“, sagt Hack. Auch aufs Handauflegen soll verzichtet werden. „Aber wir lassen uns die Freude nicht nehmen.“