Ansbach – Seit Monaten müssen Gastronomen die Daten ihrer Gäste erfassen, damit bei Corona-Fällen Kontaktpersonen aus den Restaurants ermittelt werden können. Dies bereitet nicht nur den Wirten viel Arbeit, sondern auch Datenschützern. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach hat nach Angaben eines Sprechers rund 100 Beschwerden erhalten. Beim größten Teil der Beschwerden geht es darum, dass in manchen Restaurants Listen für mehrere Gäste verwendet wurden. Dadurch könne der Gast die Angaben der Personen sehen, die zuvor gekommen seien, erklärte Alexander Filip vom Landesamt. „Dies ist datenschutzrechtlich unzulässig.“ Falls die Gaststätten nicht zulässige Listen führen, fordern die Datenschützer sie zur Änderung der Praxis auf. Sollte ein Unternehmen dauerhaft gegen den Datenschutz verstoßen, wäre ein Bußgeld möglich. Weitere Beschwerden im mittleren zweistelligen Bereich liegen dem Datenschutz-Landesbeauftragten Thomas Petri vor. Er kümmert sich um die Einhaltung der Gesetze beim Staat. Nachdem bekannt wurde, dass die Polizei in mindestens zwei Dutzend Fällen Gästelisten für Ermittlungen genutzt hat, wird er diese Fälle überprüfen. Er will herausfinden, ob die Polizei auch bei Bagatelldelikten die Listen einsieht. lby