26-Jährige im Fadenkreuz der Justiz

von Redaktion

VON DIRK WALTER UND CHRISTIAN FELLNER

Garmisch-Partenkirchen/München – Für den Ministerpräsidenten ist der Fall klar: „Garmisch-Partenkirchen ist ein Musterfall für Unvernunft“, sagte Markus Söder am Montag nach einer Kabinettssitzung in München. So ein „Leichtsinn“ müsse mit „hohen Bußgeldern“ geahndet werden.

Tatsächlich aber dürfte auf die 26-Jährige nicht nur ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen Quarantäneauflagen zukommen, wie Söder gestern mutmaßte. Sondern auch ein Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft München II hat Ermittlungen gegen die mutmaßliche „Superspreaderin“ von Garmisch-Partenkirchen eingeleitet. Ermittelt werde wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung, sagte Oberstaatsanwältin Andrea Mayer unserer Zeitung. Vermutungen der Garmisch-Partenkirchener Bürgermeisterin Elisabeth Koch (CSU), die Frau sei als Angestellte einer Einrichtung der US-Streitkräfte von der Strafverfolgung durch die deutsche Justiz ausgenommen, wies sie zurück. Zwar handele es sich um eine Angestellte „eines in Trägerschaft des US-Verteidigungsministeriums betriebenen Hotels“ – das für normale Urlauber nicht zugängliche Edelweiss Lodge & Resort in der St.-Martin-Straße ist Angehörigen der US-Streitkräfte vorbehalten und seit Montag wegen der Corona-Ausbrüche geschlossen. Doch die junge Frau gehöre zum sogenannten zivilen Gefolge der US-Truppen. Demnach hätten bundesdeutsche Strafverfolgungsbehörden „das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit“, so Oberstaatsanwältin Mayer. Dies bestätigte auch das bayerische Innenministerium.

Das wäre nun geklärt. Während in Garmisch-Partenkirchen nun über 700 Bürger auf ihre Testergebnisse warten, plagt den Tourismus ein anderes Problem: Es gibt im Ort gleich drei Hotels mit Edelweiß im Namen – die nun von Touristen gemieden werden. Seit Samstag gebe es keine einzige Anreise mehr, berichtet Karsten Handrup vom Hotel Edelweiß, das zum Sozialwerk der Bundeswehr gehört.

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