München – Der Prozess gegen den „Todespfleger“ Grzegorz W. (38) neigt sich nach zehnmonatiger Verfahrensdauer dem Ende zu. Gestern trug der Sachverständige Matthias Hollweg sein Gutachten vor. Fazit: Der 38-jährige Altenpfleger aus Polen ist ein Fall für die Sicherungsverwahrung. Ansonsten ist er voll schuldfähig.
Dem korpulenten Mann wird sechsfacher Mord zur Last gelegt. Er soll daheim Patienten, die nicht unter Diabetes litten, Insulin gespritzt haben. Sechs Senioren starben, drei überlebten. Zu den Todesopfern zählte ein 87-Jähriger aus Ottobrunn (Kreis München), in Weilheim überlebte ein damals 82-Jähriger knapp. Experte Hollweg attestierte dem Angeklagten eine schwere dissoziale Persönlichkeitsstörung sowie Gefühlskälte: Beim 38-Jährigen bestehe die Bereitschaft zu skrupellosem Verhalten, sagte er vor dem Landgericht München I.
Hollweg vermutet, dass der Angeklagte bei Delikten seine Empathie abschaltet und anderen Zielen unterordnet. Der Gutachter befürchtete Rückfallneigung, ein Hang zu Straftaten liege vor. In Polen musste der Altenpfleger schon viele, auch längere Haftstrafen verbüßen. Aus der Gefängniszeit zog er keine Lehren. Er reagiere menschenverachtend. Selbst seine Mutter teilte dem Gericht mit, dass ihr Sohn immer gelogen habe: „Jetzt ist er zum Mörder geworden“, schrieb sie den Richtern ihre persönliche Einschätzung.
Ein Urteil wird allerdings frühestens am 1. Oktober gesprochen. Am morgigen Donnerstag will zunächst die Staatsanwaltschaft plädieren. Am 29. September sind dann die Verteidiger und die Nebenkläger an der Reihe. ANGELA WALSER