Ermittlungen gegen Pflege-Agentur

von Redaktion

Mordprozess: Falsche Aussage der Chefin des Angeklagten

München – Im Prozess um den „Todespfleger“ Grzegorz W. will das Landgericht München I heute das Urteil sprechen. Dem 38-Jährigen wird sechsfacher Mord zur Last gelegt. Er soll seinen pflegebedürftigen Patienten, die keine Diabetiker waren, Insulin gespritzt haben. Als Überdosis verabreicht, kann Insulin tödlich sein. Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. Mit dem Urteil wird der Fall aber noch nicht völlig beendet sein.

Die Staatsanwaltschaft München I hat nämlich ein Ermittlungsverfahren gegen die Chefin der Agentur des polnischen Hilfspflegers eingeleitet. Der Vorwurf lautet auf falsche uneidliche Aussage. Die Frau soll als Zeugin im Prozess gegen ihren Angestellten nicht die Wahrheit gesagt haben. Unter anderem verschwieg sie den Angehörigen der Opfer die Vorstrafen des Mannes, erkundigte sich weder nach dessen fachlichen Kompetenzen, noch nach der Vorgeschichte des Polen. Das zumindest behauptet der Bruder eines mutmaßlichen Opfers, der auch als Nebenkläger am Prozess teilnahm.  dpa/wal

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