Augsburg/München – Bertram Meier hatte es wohl gut gemeint, als er kurz nach seiner Ernennung zum Augsburger Bischof am 2. Juni mitteilen ließ, dass seine Diözese künftig Opfern von sexuellem Missbrauch und Gewalt bis zu 75 000 Euro zahlen werde. Einmalzahlungen sollte es bis zu einer Höhe von 25 000 Euro geben. Monatliche Zahlungen orientierten sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen und sollten bis zu einer Gesamtsumme von 75 000 Euro gezahlt werden. Meier war es darum gegangen, „den Betroffenen eine Perspektive zu eröffnen, um die sie uns immer wieder gebeten haben“. Er wollte nicht länger zuwarten, nachdem sich die Beratungen in der Deutschen Bischofskonferenz schon so lange hingezogen hatten. Die Missbrauchsopfer selber allerdings hatten Schmerzensgeldzahlungen von bis zu 400 000 Euro gefordert, angesichts „jahrzehntelanger systematischer Vertuschung und Verdunkelung von Verbrechen an Kindern und Jugendlichen durch die Institution Kirche und die Folgen, die dies in den Biografien der Opfer hinterlassen hat“.
Ende September aber haben sich die katholischen deutschen Bischöfe auf ihrer Herbstvollversammlung auf Ausgleichszahlungen als Einmalzahlung bis zu einer Höhe von 50 000 Euro geeinigt. Und nun stellt sich die Frage, ob der neue Augsburger Bischof zurückrudert. Das Bistum Augsburg erklärte dazu gestern unserer Zeitung, es gebe im Bistum Augsburg seit 1. Juni 2020 eine entsprechende Regelung. „Was die von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Neuregelung betrifft, liegt hierfür derzeit noch keine finale Verfahrensordnung vor. Von dieser wird jedoch die Beschlussfassung der Diözese abhängen. Insofern wird vorerst bis auf Weiteres die seit Juni gültige diözesane Regelung in Kraft bleiben. Dies betrifft zunächst auch die Höhe beziehungsweise die Summe der Zahlungen“, so Pressesprecher Karl-Georg Michel. In den vergangenen Jahren seien in 127 Fällen Zahlungen in Anerkennung des Leids beziehungsweise für therapeutische Hilfen geleistet worden. Insgesamt summierten sich diese auf 776 868,11 Euro. Hierin sind sowohl Fälle sexuellen Missbrauchs als auch körperlicher Gewalt eingeschlossen.
Nach der neuen Regelung vom 1. Juni seien bislang acht Fälle entschieden worden. Überwiegend habe es sich dabei um Fälle körperlicher Gewalt gehandelt. Zwei dieser Fälle sind neu. Unabhängig von Betroffenen sexueller Gewalt werde die Diözese Augsburg voraussichtlich weiterhin Fälle körperlicher Gewalt entsprechend der im Juni in Kraft getretenen Anerkennungs- und Unterstützungsordnung behandeln. Unterschiede bei der Höhe der Zahlungen werde es nicht geben.
Das benachbarte Erzbistum München und Freising hält sich an die von der Bischofskonferenz beschlossenen Regelung. „Wir orientieren uns an dem, was auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen wurde, und werden das auch zügig umsetzen“, sagte der stellvertretende Pressesprecher Christoph Kappes. Ab Januar 2021 soll ein bundesweit eingesetztes, unabhängiges Entscheidungsgremium in jedem Fall über die Höhe und die direkte Auszahlung der Leistungen befinden. Auch Missbrauchsopfer, die bereits mit einer Anerkennungszahlung in Höhe von 5000 Euro abgefunden worden sind, können einen erneuten Antrag stellen. Die erfolgte Zahlung wird verrechnet. Die Leistungen werden unabhängig von möglicher Verjährung gezahlt.
Im Münchner Erzbistum erhielten seit Anfang 2010 bisher 50 Betroffene Zahlungen in Anerkennung des zugefügten Leids. In den meisten Fällen gab es 5000 Euro, in vier Fällen höhere Zahlungen bis 10 000 Euro. Teilweise wurden auch Therapiekosten gezahlt. Dazu kommt ein weiterer Fall, in dem die Erzdiözese eine Anerkennungszahlung leistete, obwohl nicht geklärt werden konnte, wer für den Vorfall eigentlich zuständig war. Der Täter war kein kirchlicher Mitarbeiter.