Regensburg – Acht Jahre nach dem gewaltsamen Tod Maria Baumers ist das Urteil vor dem Landgericht Regensburg gesprochen: Der Verlobte der 26-Jährigen ist des Mordes schuldig und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Sie sind überzeugt, dass der 36-Jährige für eine Beziehung mit einer Patientin frei sein wollte. Heimtückisch und aus niederen Beweggründen tötete der Krankenpfleger demnach seine Verlobte mit Medikamenten und vergrub die Leiche in einem Wald. Danach erschuf er geradezu „lustvoll“, wie es Vorsitzender Richter Michael Hammer formulierte, ein Lügengebilde, um die Angehörigen zu täuschen.
Es war niemand sonst dabei, als Maria Baumer in der Nacht zum 26. Mai 2012 starb -– außer ihr Verlobter. Aus Sicht der Schwurgerichtskammer steht nach einem dreimonatigen Indizienprozess – in dem sie akribisch Aussagen von Zeugen und Sachverständigen, Auswertungen von Handy- und Computerdaten sowie Spuren an der Leiche und an der Grube im Wald analysierte – fest, dass die Frau die Mischung aus Lorazepam und Tramadol nicht bewusst selbst eingenommen hat. Der 36-Jährige habe sie ihr verabreicht mit dem Ziel, sie zu töten. „Sie war so arg- und wehrlos, wie ein Mensch nur sein kann.“
Es lasse sich nicht eindeutig feststellen, dass die Frau an den Medikamenten starb, sagte Hammer. Falls sie lediglich betäubt gewesen sein sollte, geht die Kammer von Erwürgen oder Ersticken der Frau aus. In den Wochen vor Baumers Tod hatte ihr Verlobter im Internet nach Begriffen wie „der perfekte Mord“, „Würgegriff“, „kann man an Überdosis Blutdrucksenker sterben“ gesucht. Zudem kaufte er einen Spaten.
Das Motiv für die Tat: Der Angeklagte habe eine Trennung vermeiden wollen. Sonst hätte er zugeben müssen, dass er sich einer Patientin zugewandt und das Studium vernachlässigt hatte. Sein Verhältnis zu der Frau sei geradezu obsessiv gewesen, sie habe die Gefühle jedoch nicht erwidert.
Sämtliche Aussagen des Angeklagten könnten nur dann herangezogen werden, wenn sie durch anderweitige Beweise gestützt würden, sagte Hammer. Der Mann habe sich unglaubwürdig gemacht und die Beseitigung der Leiche lediglich angesichts der „erdrückenden Beweislage“ gestanden. Die Leiche Baumers war im September 2013 von Pilzsammlern in einem Wald gefunden worden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Einer der Verteidiger kündigte an, in Revision gehen zu wollen.