Hetze gegen Flüchtlinge an Fasching bestraft

von Redaktion

Würzburg – Mit schwarz bemaltem Gesicht hetzten sie beim Würzburger Faschingszug gegen Flüchtlinge: Drei Männer und eine Frau aus Unter- und Oberfranken wurden am Dienstag wegen „gemeinschaftlicher Volksverhetzung“ verurteilt. Das Würzburger Landgericht bestätigte damit im Berufungsprozess im Wesentlichen die Entscheidung der ersten Instanz.

Im Prozess abgespielte Fernsehaufnahmen zeigten, wie sich die Angeklagten im Alter zwischen 28 und 61 Jahren vor drei Jahren nahe dem Würzburger Dom in den Faschingszug einreihten. Die Gruppe präsentierte ein Banner mit der Aufschrift „Wir wissen genau, abschieben wird uns keine Sau!“. Drei von ihnen hatten ihr Gesicht schwarz bemalt und jamaikanische Rasta-Mützen aufgesetzt. In den Videos sind Schmährufe wie „Syria, Syria, Ficki, Ficki“ zu hören.

Die Angeklagten, die in der Verhandlung selbstbewusst auftraten und keinerlei Reue zeigten, behaupteten, die Aktion sei aus der Situation heraus entstanden. Sie verwiesen auf die Narrenfreiheit an Fasching und versuchten so einen Freispruch zu erwirken. Es habe sich lediglich um eine „politische Parodie und keine menschenverachtende, volksverhetzende Aktion“ gehandelt, sagte einer der Männer. Die Aktion sei als Kritik an der Flüchtlingspolitik zu verstehen.

Chatverläufe erhärteten jedoch den Verdacht, dass sich die Gruppe verabredet hat. Videos der Aktion wurden auf digitalen Kanälen der rechtsextremen Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ veröffentlicht. Polizeibeamte, die als Zeugen vernommen wurden, bestätigten die Nähe der Angeklagten zur rechtsextremen Szene. Oberstaatsanwalt Dieter Brunner verwies in seinem Plädoyer auf die Grenzen der Meinungsfreiheit. Die Aktion, mit der Asylbewerber – insbesondere Syrer – als Sexualstraftäter angeprangert werden sollten, diente laut Anklage dazu, die Bevölkerung zum Hass gegen vermeintlich Fremde aufzustacheln. Der Präsident des Fastnacht-Verbands Franken begrüßte das Urteil. „Fasching ist bunt und vielfältig, offen und frei“, betonte Marco Anderlik. Fremdenfeindlichkeit habe da keinen Platz.

„Wir sind überzeugt, dass Teile der Bevölkerung böswillig verächtlich gemacht und beschimpft wurden“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Krischker. Die Aktion sei ein „Angriff auf die Menschenwürde“. „Die Meinungsfreiheit hat da ihre Grenzen, wo es strafbar wird. Auch ein Anstrich als Satire kann das nicht kaschieren.“

Das Gericht sah davon ab, eine Freiheitsstrafe von vier Monaten zu verhängen, und verurteilte die Angeklagten stattdessen zu Geldstrafen zwischen 3850 bis 7700 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  lby

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