von Redaktion

München – Die Erwartungen von Experten aus der Wissenschaft an die geplante Reform des bayerischen Hochschulgesetzes gehen weit auseinander. Bei einer Anhörung im Landtag einte die Vertreter der geladenen Verbände und Hochschulen zwar generell der Bedarf an einer Novelle des Gesetzes aus dem Jahr 2006. Keine eindeutige Tendenz zeigte sich aber bei dem, was im neuen Gesetz konkret verankert werden sollte, wie weit etwa die Autonomie der Hochschulen gehen darf und ob sie „unternehmerisch“ ausgerichtet werden sollen. „Nicht jede wissenschaftliche Erkenntnis ist monetär abbildbar“, sagte Bernhard Emmer, Sprecher des Landesverbandes Wissenschaftler in Bayern. Ein neues Gesetz müsse daher auch immer einen Schutz für kleinere Fächer garantieren. Ex-TU-chef Wolfgang A. Herrmann kritisierte, dass das Attribut „unternehmerisch“ negativ konnotiert sei, es sei aber auch für einen hohen wissenschaftlichen Anspruch wichtig, wenn es mehr „wettbewerblichen Spirit“ gebe.  lby

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