München – 50 Millionen Euro stehen für gezahlte Beiträge von Bürgern für Straßenausbauten zur Verfügung; darum haben sich 14 500 Antragssteller beworben. Doch sie brauchen viel Geduld. Denn fehlende Unterlagen und Daten bremsen die Auszahlung des Härtefall-Fonds für die Rückerstattung von Straßenausbaubeiträgen, kurz „Strabs“, weiter aus.
Die zuständige Kommission könne erst über die Vergabe entscheiden, wenn alle Unterlagen der Anträge „erfasst und auf ihre Zulässigkeit und Vollständigkeit hin geprüft wurden“, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage; bei der Auszahlung zähle nicht das „Windhundprinzip“. Sondern: Das Budget werde erst auf alle berechtigten Anträge verteilt, wenn die Komplettschau erfolgt sei. Ein Zeitkorridor, bis wann die Anträge final bearbeitet werden können, ist damit weiter offen.
Die Staatsregierung kann der Härtefallkommission keine Vorgaben machen, bis wann das Verfahren abgeschlossen ist. Als Beispiel für Fehler in den Unterlagen hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bereits vor längerer Zeit erklärt, dass etwa vergessene Postleitzahlen einen unnötigen Verwaltungsaufwand verursachten.
Die Freien Wähler, die das Thema schon vor ihrem Wechsel in die Regierung angetrieben hatten, rechnen Anfang 2021 mit der Auszahlung der ersten Gelder. „Eine Prüfung, wer wirklich berechtigt ist, ist wichtig“, sagt Generalsekretärin Susann Enders. „Ich verstehe, dass sich das hinziehen kann. Dass mit Steuergeld eben verantwortungsvoll umgegangen wird, sollte nachvollziehbar sein.“ Antragsberechtigt waren bis Ende 2019 die Grundstückseigentümer, die zwischen 2014 und 2017 „Strabs“ zahlen mussten, und dabei einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben. lby