Ehefrau sagt unter Tränen aus

von Redaktion

Königsplatz-Prozess: Auslöser des Streits weiterhin ungeklärt

Augsburg – Im Prozess um die tödliche Auseinandersetzung auf dem Augsburger Königsplatz hat die Ehefrau des getöteten 49-Jährigen gestern unter Tränen ausgesagt. Bei ihrer Zeugenvernehmung konnte die 51-Jährige wenig über die Tat sagen, da sie den tödlichen Faustschlag auf ihren Mann nicht selbst gesehen hatte.

Die Frau und ihr Mann waren am Abend des 6. Dezember 2019 zusammen mit einem befreundeten Ehepaar an einem Glühweinstand auf dem Weihnachtsmarkt und dann noch in einem Lokal. Auf dem Heimweg trafen die zwei Paare am Königsplatz auf eine siebenköpfige Gruppe von Jugendlichen. Nachdem ein Jugendlicher eine Zigarette schnorren wollte, entwickelte sich ein verbaler und dann auch handgreiflicher Streit zwischen der Clique und den beiden Männern. Schließlich schlug ein 17-Jähriger dem 49-Jährigen mit voller Wucht gegen den Kopf. Der Mann starb kurz darauf an einer Hirnblutung.

Der 17-Jährige, der die deutsche, libanesische und türkische Staatsangehörigkeit besitzt, steht wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Zusammen mit zwei anderen aus der Gruppe wird ihm auch vorgeworfen, den 50 Jahre alten zweiten Mann verprügelt und erheblich verletzt zu haben, nachdem dessen Freund tödlich getroffen worden war. Die drei Angeklagten hatten zu Beginn des Prozesses Geständnisse abgelegt.

Auch die Ehefrau des 50-Jährigen konnte vor Gericht zu der Tat wenig berichten, da beide Frauen damals in einiger Entfernung vor den Ehemännern gelaufen waren und den Auslöser des Streits nicht mitbekommen hatten. Beide Zeuginnen beschrieben den getöteten Mann als hilfsbereiten und liebevollen Menschen. Deswegen sei er auch zur Augsburger Berufsfeuerwehr gegangen und zur Freiwilligen Feuerwehr in seinem Wohnort, sagte seine Ehefrau. „Er war nie aggressiv“, betonte sie. Laut der Anklage hatte der 49-Jährige allerdings bei dem Streit einen Jugendlichen zu Boden geschubst.

Bis Anfang November hat die Jugendkammer des Gerichts nun noch eine Reihe weiterer Verhandlungstage geplant, dann könnte das Urteil verkündet werden.  lby

Artikel 10 von 11