IN KÜRZE

Schüler: Gericht stärkt Maskenpflicht Putenschlachthof drosselt Betrieb

von Redaktion

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat den Eilantrag zweier Grundschülerinnen auf Befreiung von der Maskenpflicht an der Schule abgelehnt. Sie hatten ärztliche Atteste vorgelegt, in denen es ohne weitere Begründung hieß, sie könnten „aus gesundheitlichen Gründen“ die Masken nicht tragen. Weil die Grundschule die Atteste nicht akzeptierte, zog die Mutter vor Gericht: Ein beim Verwaltungsgericht Würzburg gestellter Antrag wurde jedoch abgelehnt, die Beschwerde vor dem VGH scheiterte nun ebenfalls.  lby

Nach zahlreichen Corona-Infektionen von Mitarbeitern eines Putenschlachthofs in Ampfing (Kreis Mühldorf am Inn) ist der Betrieb dort stark gedrosselt worden. Wie das Landratsamt Mühldorf am Inn am Montag mitteilte, dürfen in dem Schlachthof nur noch negativ getestete oder bereits genesene Mitarbeiter arbeiten. Alle Angestellten müssten bei der Arbeit eine FFP2-Maske tragen, zudem würden Schlachtzahlen und Bandgeschwindigkeit deutlich gedrosselt, um die Mindestabstände einhalten zu können.  lby

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