München – An Allerheiligen und Allerseelen ist es für viele Menschen eine lieb gewordene Tradition, die Gräber ihrer Verstorbenen auf den Friedhöfen zu besuchen. Dazu gehört auch eine Andacht mit Gräbersegnung und Rosenkranzgebeten.
Aufgrund der Corona-Pandemie können diese Traditionen nicht überall in der gewohnten Weise realisiert werden. Zwar gibt es für öffentliche Gottesdienste im Freien – und damit auch für Friedhofsgänge an Allerheiligen – keine Höchstteilnehmerzahl mehr, allerdings müssen die Abstandsregeln befolgt werden. Auf kleinen Friedhöfen kann es jedoch schwierig werden, den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.
Am kommenden Sonntag, dem Hochfest Allerheiligen, kommen vielerorts Gläubige bereits am Nachmittag auf die Friedhöfe zu feierlichen Gottesdiensten und Gräbersegnungen. Das Erzbistum München und Freising bittet darum, kommunale Regelungen zum Schutz vor Corona zu beachten und auch auf den Friedhöfen die Abstandsgebote einzuhalten.
In vielen Pfarrgemeinden werden größere Versammlungen durch mehrere kürzere Andachten statt einer längeren vermieden werden. Wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht zum Schutz vor Corona. Es werden mancherorts auch Andachten in Kirchen angeboten, wo vor der Gräbersegnung die Namen der Verstorbenen verlesen und Kerzen zu ihrem Gedenken angezündet werden. mm