Tourismus in der November-Krise

von Redaktion

München – Gestern Abend bekam jeder Gast im Hotel Alpenhof in Bad Wiessee (Kreis Miesbach) Post aufs Zimmer. Es waren keine guten Nachrichten: Am Sonntag nach dem Frühstück müssen alle seine Gäste abreisen. „Wir machen einen klaren Schnitt“, sagt Geschäftsführer Christian John. Ob die Gäste schon Sonntagabend oder erst Montagfrüh abreisen müssen, hängt von der Verordnung der Staatsregierung ab, die gestern Abend noch in Arbeit war. Dass ab Montag alle Hotels und Restaurants schließen müssen, hat ihn zwar nicht überrascht – doch er kann es schwer nachvollziehen. „Unsere Hygienekonzepte haben funktioniert“, betont er. Das Haus trifft die Schließung besonders. Ursprünglich wäre geplant gewesen, im November zu renovieren. Nach dem Lockdown im Frühjahr verschob die Familie die Arbeiten auf Januar. „Und jetzt müssen wir wieder zumachen“, sagt John. „Den Umbau vorzuziehen geht leider nicht.“

Sorgen macht ihm auch, dass er nicht weiß, ob das Hotel den staatlichen Ausgleich in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 bekommen wird. Das Hotel ist zwar seit 2004 im Familienbesitz, aber Ende letzten Jahres wurde eine GmbH gegründet. „Um Kurzarbeit werden wir nicht drumrum kommen“, bedauert John. Jetzt hofft er auf das Weihnachtsgeschäft – wie viele Hoteliers. „Wir können den Verlust noch ausgleichen“, sagt er. „Aber ich kann mir vorstellen, dass es für manche Kollegen schwieriger ist.“

Wer sich fragt, was nun mit bereits gebuchten Reisen für die Herbstferien geschieht, für den hat die Verbraucherzentrale Bayern eine klare Antwort. „Nachdem ab Montag ein behördliches Verbot für touristische Übernachtungen besteht, hat der Verbraucher das Recht, eine Erstattung zu verlangen“, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale. Wer schon bezahlt hat, kann eine Rückzahlung verlangen, wer bislang nur gebucht hat, kann von dem Vertrag zurücktreten. Falls das Hotel eine Gutscheinlösung anbietet, sei der Verbraucher nicht verpflichtet, diese anzunehmen. Halm sagt: „Für Individualreisende in Deutschland ist die Rechtslage hier klar.“ Bei Übernachtungen im Ausland gilt die Rechtslage des jeweiligen Ziellandes.

Auf den Einzelfall kommt es dagegen an, wenn Übernachtungen etwa schon ab Samstag gebucht wurden und die Reisezeit bis in den Lockdown reicht. „Idealerweise findet sich dann eine Kulanzlösung mit dem Hotel“, sagt Halm. Sonst müssten die Umstände wie etwa der Anfahrtsweg betrachtet werden, um herauszufinden, ob hier ein Anspruch auf kostenlose Stornierung besteht.

Nicht nur die Hotels sind von dem Lockdown betroffen. Auch die Bergbahnen, die als Freizeiteinrichtungen gewertet werden, müssen samt und sonders schließen. Schlechte Aussichten also für die Herbstferien. „Normalerweise machen wir immer erst nach den Herbstferien Revisionsarbeiten“, sagt Antonia Asenstorfer vom Konsortium Alpenplus, das unter anderem die Seilbahnen am Spitzingsee sowie die Bahn am Brauneck sowie die Taubenstein- und die Wallbergbahn betreibt. Das sei nicht mehr erlaubt. „Ab Montag machen wir zu.“ Das sei schade, denn in den Ferien winke ein „gutes Geschäft“.

Allerdings sei aus Sicht von Alpenplus der Skibetrieb im Winter noch wichtiger. „Wir hoffen also, dass wir im Dezember wieder starten können.“ Auch kleinere Bergbahnen wie die auf den Laber bei Oberammergau schließen ab Montag.

Bereits heute ist der letzte Betriebstag der Bayerischen Zugspitzbahn. „Nach eingehender Prüfung“ habe man entschieden, den Betrieb der Bergbahnen in den Gebieten Zugspitze und Garmisch-Classic vorzeitig einzustellen. Auch die Zahnradbahn fährt nicht mehr den Berg rauf – sondern pendelt nur noch zwischen Garmisch-Partenkirchen und Grainau (Eibsee). „Der Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter“ habe Priorität, erklärt Vorstand Matthias Stauch.  cla/dg/dw

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