München – Musikschulen und Volkshochschulen in Bayern bleiben vom „Lockdown light“ ab Montag verschont und dürfen weiter öffnen. Das geht aus der achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hervor, deren Entwurf unserer Zeitung vorliegt.
Wie bisher darf Unterricht in den Musikschulen nur erteilt werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern, bei Gesang und Blasmusik zwei Metern, gewährleistet ist. Auch Fahrschulen bleiben geöffnet – sowohl der Theorieunterricht als auch praktische Fahrstunden (mit Maske) sind weiterhin erlaubt. Ebenfalls geöffnet: Bibliotheken und Archive. Das war beim ersten Stillstand im Frühjahr noch anders.
Geschlossen sind hingegen wie berichtet Gaststätten (nur Take-away erlaubt) und Hotels für den Tourismusbetrieb. Privat treffen darf man sich nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstands, wobei es höchstens zehn Personen sein dürfen.
Ebenfalls ab Montag geschlossen: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, die Schlösser, ferner Theater, Opern, Kleinkunstbühnen, Kinos sowie Zoos und Botanische Gärten. Auch Tagungen und Messen sind untersagt.
Interessant indes: „Wochenmärkte und andere Märkte zum Warenverkauf unter freiem Himmel, die keinen Volksfestcharakter aufweisen und keine großen Besucherströme anziehen, insbesondere kleinere traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte und Flohmärkte, sind zulässig.“ Geschlossen sind hingegen Freizeitparks.
Offen sind Spielplätze, die Kinder aber „nur in Begleitung von Erwachsenen“ betreten dürfen. Stadtführungen sind unzulässig. „Der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr sowie von touristischen Bahnverkehren und Flusskreuzfahrten sind untersagt.“ Ebenso sind Saunen und Schwimmbäder ab Montag nicht mehr zugänglich, gleiches gilt für Spielhallen oder Bordelle. Demos und Gottesdienste sind verfassungsrechtlich geschützt und daher nicht verboten – es gelten aber die Hygieneregeln (Abstand, in der Kirche Maske, bis man Platz genommen hat). mik/dw