Geldstrafe für Lokführer des Geisterzugs

von Redaktion

2019 rauschte ein mit Baumstämmen beladener Transport durch die Oberpfalz – Gefährlicher Eingriff in Bahnverkehr

Hof/Schwandorf – Ein Güterzug eines privaten Bahnunternehmens war im August vergangenen Jahres ungebremst durch Oberfranken und die Oberpfalz gerauscht. Nun hat die Staatsanwaltschaft Hof den Schuldigen dafür gefunden: Einer der beiden Lokführer hatte beim ankuppeln Fehler begangen, er soll 3750 Euro Strafe zahlen.

Die Geschichte, die sich am 22. August 2019 zutrug, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ein mit Baumstämmen beladener Güterzug der Salzburger Eisenbahn Transport Logistik GmbH war auf dem Weg vom tschechischen Cheb nach Wiesau in der Oberpfalz. Doch schon in Schirnding unweit der Grenze wurde die Fahrt unterbrochen: Eine der beiden Loks streikte, sie musste ausgetauscht werden. Das Ersatzfahrzeug fuhr heran, doch dann beging der 39 Jahre alte Lokführer nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einen Fehler: Er unterließ es, die Hauptluftleitungen zu verbinden, so dass der Zug nur noch durch die an der Zugspitze gekuppelte Ersatzlok (nicht aber durch beide) gebremst werden konnte. „Da die Bremswirkung allein des Triebfahrzeuges wegen des hohen Gewichtes der Ladung für den gesamten Zug zu gering war, konnte der Zug damit nicht mehr ausreichend gebremst werden“, hält die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung fest.

Das aber war auf der durchgängig abschüssigen, über 80 Kilometer langen Strecke zwischen Schirnding und dem Zielort Wiesau (bei Schwandorf) verhängnisvoll: Mit Tempo 80 rauschte der 1900 Tonnen schwere Zug Richtung Süden, fuhr ungebremst durch mehrere größere Orte wie Marktredwitz oder Weiden.

Es kam nur durch glückliche Umstände zu keinem Unfall. Acht Fahrdienstleiter von DB Netz sperrten die Strecke für alle entgegenkommenden Züge und stellten alle Signale auf Grün. Sie hätten „reaktionsschnell“ gehandelt, stellt Oberstaatsanwalt Andreas Cantzler von der Staatsanwaltschaft Hof in seinem Bericht ausdrücklich fest. Das Kalkül der Fahrdienstleiter ging nämlich auf: Der Zug entgleiste nicht und rollte nach 84 Kilometern Geisterfahrt langsam zwischen den Bahnhöfen Nabburg und Schwarzenfeld aus.

Am Zug entstand ein Schaden von 125 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Paragraf 315 des Strafgesetzbuches, der gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr unter Strafe stellt. Der verantwortliche 39-Jährige soll laut Strafbefehl nun eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 25 Euro zahlen, insgesamt also 3750 Euro. Das Ermittlungsverfahren gegen den zweiten Lokführer wurde eingestellt, „da bei ihm ein pflichtwidriges Verhalten nicht festzustellen war“, erklärte die Staatsanwaltschaft.  dw

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