Taufkirchen – Margaretha Schweyers Beine wiegen zusammen 50 Kilo. Seit einer Operation leidet sie unter Lipödemen. In ihren Beinen wird mehr Lymphflüssigkeit produziert als abgebaut. Das verursacht nicht nur Schmerzen – es macht es der 82-Jährigen aus Taufkirchen (Kreis München) auch fast nicht möglich, ihre aufgeschwollenen Beine abends ins Bett zu wuchten. Ihr Herz rase dann wie verrückt, sagt sie.
Die Lösung wäre eigentlich ganz einfach: Es gibt ein medizinisches Bett mit Drehsitz, das für Fälle wie diesen konzipiert ist. Allerdings kostet das bis zu 10 000 Euro. Margaretha Schweyer hat ihre Krankenkasse, die AOK, um Kostenübernahme gebeten. Der Antrag wurde abgelehnt. Nicht mal einen Teilbetrag bekommt die Seniorin finanziert. Grundlage für die Entscheidung der AOK ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Es stammt von Februar. Damals hatte die 82-Jährige die OP noch vor sich, ihre Beine waren gesund. Dann kam die Pandemie – und der MDK konnte Schweyer nicht mehr persönlich treffen, um ein neues Gutachten zu erstellen.
Der Seniorin aus Taufkirchen geht es gerade, wie sehr vielen Menschen in Bayern. Persönliche Pflegebegutachtungen führt der MDK wegen der Pandemie nur dann durch, wenn es die regionale Risikolage erlaubt. Nachdem alle Landkreise in Bayern mittlerweile die rote, die meisten sogar dunkelrote Inzidenzwert-Stufe erreicht haben, heißt das: Der Besuch der Gutachter wird überall durch Fragebögen, Akten und Telefongespräche ersetzt.
„Abgefragt werden die körperlichen und geistigen Einschränkungen“, erklärt Winfried Fischer, der Leiter der MDK-Pflegebegutachtung. Die Angaben seien überwiegend gut und plausibel, betont er. „Diese Art der Begutachtung ist die beste Lösung für diese Zeit.“ Wobei er einräumt, dass die persönlichen Eindrücke, die sich die MDK-Mitarbeiter vor Ort machen, für das Gutachten sehr wichtig sind. Die Fachkräfte seien zwar geschult, betont Fischer, sie würden sehr einfühlsam nachhaken. Dennoch könne man nicht ausschließen, dass einige Senioren ihre Einschränkungen am Telefon verharmlosen. „In solchen Fällen ist es ein Problem, wenn der optische Eindruck wegfällt.“
Peter Bauer, der Pflegebeauftragte der Staatsregierung, sieht das ähnlich. Er hat selbst Jahre lang als Gerichtsgutachter gearbeitet. „Kaum jemand gibt gerne zu, dass er schwächer oder älter geworden ist“, betont er. Außerdem sei es wichtig, die örtlichen Verhältnisse zu kennen, um einen Fall treffend zu begutachten. „Telefonate und Akten können keine echte Alternative dazu sein“, betont er. „Eigentlich dürfte man gerade gar nicht von Gutachten sprechen – das, was gerade möglich ist, sind eher Stellungnahmen.“
Dennoch sagt auch Bauer: „Es gibt aktuell keine verantwortungsbewusste Alternative.“ Es sei wichtig, dass die Arbeit des MDK weiterlaufe. Der Aufwand, alle Mitarbeiter mit einer Schutzausrüstung wie auf der Intensivstation auszustatten, wäre immens. „Und unverhältnismäßig.“ Wichtig sei es, die Fälle, in denen es Zweifel oder Einwände gebe, noch mal vor Ort zu überprüfen, sobald das wieder möglich ist, findet er.
Aktuell ist der Anteil der Widersprüche gering, berichtet Winfried Fischer. „Von den 148 000 Gutachten, die wir während der Pandemie erstellt haben, gab es bei sechs Prozent Einwände.“ Wo es die individuelle Situation zulasse, werden in Absprache mit den Betroffenen Hausbesuche durchgeführt. „Wenn es zum Beispiel Sprachbarrieren gibt, haben wir aktuell keine andere Möglichkeit“, erklärt er. „Zur Zeit wäre es aber zu riskant, dass bei allen Begutachtungen so zu handhaben.“ Fischer sagt ganz klar: „Ausschließlich Telefonate – das wird nicht die Zukunft sein, dafür ist der optische Eindruck zu wichtig.“
Im Fall von Margaretha Schweyer hat sich ihre Tochter direkt an die AOK gewandt. Man sagte ihr dort, dass es neben dem MDK-Gutachten von Februar weitere aktuellere ärztliche Berichte gebe. „Anhand dieser Unterlagen ist der MDK zu dem Schluss gekommen, dass bei Frau Schweyer keine medizinische Notwendigkeit für das Bett besteht“, lautete die Auskunft. Margaretha Schweyer lebt allein – wird nun aber von ihrer Familie zu Bett gebracht. Ins Heim will sie nicht. Sie versuche, tapfer zu sein, sagt ihre Tochter. „Sie trinkt kaum noch, damit sie nachts bloß nicht aus dem Bett muss.“ Das allerdings steht in keinem Gutachten. UTA KÜNKLER UND KATRIN WOITSCH