Sechs Jahre Haft gefordert

von Redaktion

Tödlicher Schlag in Augsburg „aus Streben nach Dominanz“

Augsburg – Im Prozess um den tödlichen Schlag gegen einen 49-Jährigen auf dem Augsburger Königsplatz haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine sechsjährige Haftstrafe für den 17-jährigen Angeklagten gefordert. Er sehe es als erwiesen an, dass der Jugendliche am Abend des Nikolaustags 2019 den tödlichen Schlag aus Streben nach Dominanz abgegeben habe, sagte der Staatsanwalt gestern vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts. „Angst war es nicht, Verteidigungswille war es nicht.“ Der 49-Jährige war durch eine Hirnblutung infolge des Schlages gestorben. Als der 49-Jährige am Boden lag, habe der junge Mann dann mit zwei weiteren Jugendlichen noch einen Freund des Mannes verprügelt und schwer verletzt. „Die Lektion war, wo ist die nächste Gelegenheit?“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer für die Verhängung der Jugendstrafe.

Die Verteidigung beantragte hingegen eine Bewährungsstrafe für den 17-Jährigen. Für den tödlichen Schlag könne man ihn nicht bestrafen – er habe einen Freund schützen wollen, den der 49-Jährige zuvor gestoßen habe. Rechtlich sei der Faustschlag also Nothilfe gewesen. Die Bewährungsstrafe ergebe sich aus der gefährlichen Körperverletzung gegen den 50-jährigen Freund des Mannes.

Mit dem 17-Jährigen sitzen auch die beiden Männer im Alter von 18 und 20 Jahren auf der Anklagebank, die an der Attacke auf den 50-Jährigen beteiligt gewesen sein sollen. Für sie beantragte der Staatsanwalt Bewährungsstrafen gemäß des Jugendstrafrechts. Das Urteil soll heute gesprochen werden. lby

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